22.09.2011 - 5.4 Klimaschutzgesetz NRW

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf den abgeänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion hin (siehe Anlage 3 der Niederschrift).

 

Herr Krippner bittet darum, die Stellungnahme des RVR der Politik zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren fragt er nach einer Kostenaufstellung der Verwaltung, die ausweist, welche Kosten bei Umsetzung des Gesetzes auf die Stadt Hagen zukommen würden, damit eine Erstattung beim Land eingefordert werden kann.

 

Herr Dr. Ramrath bewertet positiv, dass die Landesregierung die Ansichten des Bundes verfolgt. Allerdings bestehe noch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des Gesetzesentwurfes. Als Beispiel nennt er Punkt 3 (Seite 2 der Vorlage) “Klimaschutzwerte“. Diesbezüglich sei fraglich, ob überhaupt in einem Landesgesetz quantifizierte Klimaschutzwerte genannt werden können, welche dann auch noch anders sind als die Bundeswerte. Dieses sei verfassungsrechtlich und politisch bedenklich. Es sollten in allen Bundesländern die gleichen Werte gelten. Des Weiteren wird in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingegriffen. Die Bauleitplanung soll von dem Klimaschutzkonzept abhängig gemacht werden. Ebenfalls ist für eine Haushaltssicherungskommune wie Hagen die Kostenerstattung erforderlich. Es sei fraglich, wie diese ausgeglichen und bezahlt werden sollen, da es bislang keine Kostenfolgeabschätzung gibt. Sofern die Aufgabe nicht als Pflichtaufgabe gewertet wird und darüber ein finanzieller Ausgleich erfolgt, kann die Stadt Hagen sich keinen Klimaschutzplan leisten. Er plädiert dafür, dass im  Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden müsse. Dafür hat die CDU-Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag eingebracht.

 

Herr Thieser bemängelt, dass der RVR und die Bezirksregierung im Sommer ohne die Politik angehört worden sind, da dieses zeitlich nicht möglich gewesen sei. Im RVR ist gemeinsam festgestellt worden, dass die Landesregierung das Verfahren zu solch einem Gesetzesentwurf zeitlich zu knapp bemessen hat. Das Konnexitätsprinzip wurde nicht vom Land eingehalten,  da keine rechtzeitige Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt ist. Der Entwurf könne nicht bewertet werden, da dieser nicht konkret genug sei. Eine Verbindlichkeit sei gut, bedarf aber der Konkretisierung. Daher plädiert er dafür, dass die Kommunen  eine ausführliche Diskussion mit dem Land führen sollten, da ein solches Konzept große Auswirkung auf die baulichen Angelegenheiten hat. Die SPD-Fraktion schließt sich dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion an.

 

Frau Kingreen merkt an, dass das Bundesland NRW grundsätzlich kein Klimaschutzgesetz haben sollte, welches höhere Werte als die anderer  Bundesländer ausweist. Aber sie gibt zu bedenken, dass die Werte in NRW aufgrund des Kohleabbaus höher sind und daher Nachholbedarf bestehe. Es könne eine Fristverlängerung beantragt werden, damit der Entwurf ausdiskutiert werden kann. Sie ist der Auffassung, dass eine Verbindlichkeit bezüglich der Bauleitpläne sinnvoll sei, da freiwillig kein Klimaschutz erfolge. Die Entscheidung über ein solches Konzept sollte nicht vom Kostenpunkt abhängig gemacht werden, da es sich um unsere Zukunft handele.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass die Fragen von Herrn Krippner bis zum Umweltausschuss beantwortet werden (nachrichtlich: siehe Anlage 4 der Niederschrift). Er lässt über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen nimmt das Bemühen der Landesregierung um ein Klimaschutzgesetz zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert – wie die kommunalen Spitzenverbände – in diesem Zusammenhang eine vollständige Einhaltung der Konnexität. Neue Belastungen für die Kommunen durch das Gesetz müssen vollständig und auskömmlich durch das Land ersetzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Landesregierung über diesen Haupt- und Finanzausschussbeschluss entsprechend zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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