30.06.2011 - 5.1 Derivatgeschäfte mit der Deutschen Bankhier: Ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 30.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass die Verwaltung nicht empfehlen kann, das Verfahren erneut aufzurollen, zumal ein unwiderruflicher Vergleich mit der Deutschen Bank geschlossen wurde.
Herr Dr. Bücker erklärt im Namen der Fraktion Hagen Aktiv, dass eine erneute Prüfung des Sachverhalts gewünscht wird und somit ein neues Gutachten erstellt werden sollte.
Herr Strüwer geht auf die Historie des Falls ein und erklärt für die CDU-Fraktion, dass aufgrund der Aussichtslosigkeit keine erneute Prüfung erfolgen sollte.
Herr Riechel möchte aufgrund der aus seiner Sicht nicht ganz eindeutigen Aussagen in der Vorlage wissen, ob die Einholung eines Rechtsbeistands sinnvoll ist oder nicht. Mit Blick auf das Klageverfahren der Stadt Pforzheim vor dem BGH möchte er wissen, welche Bedeutung der Verzicht auf Klageprüfung im Hinblick auf evtl. Ansprüche hätte.
Herr Rudel erklärt, dass die SPD-Fraktion im Hinblick auf das Klageverfahren der Stadt Pforzheim (Argumentation: Nichtigkeit von Derivatgeschäften für Gemeinden) wissen möchte, ob das zu erwartende BGH-Urteil nicht evtl. auch ausschlaggebend für die Stadt Hagen sein könnte.
Herr Thielmann pflichtet Herrn Riechel dahingehend bei, dass der Fall der Stadt Pforzheim für die Stadt Hagen vergleichbar ist. Seiner Ansicht nach sind die Inhalte der Vorlage für eine Meinungsbildung seitens der Politik wenig hilfreich, da es an klaren Aussagen fehlt.
Herr Kayser macht für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen deutlich, dass die Tendenz zu einem weiteren Gutachten geht.
Herr Hoffmann erklärt, dass das BGH-Urteil vom 22.03.2011 aus Sicht der Verwaltung übertragbar ist, obwohl hier ein Unternehmen und nicht eine Kommune geklagt hat. Das Problem liegt jedoch darin, dass die Stadt Hagen seinerzeit im Rechtsstreit gegen die Deutsche Bank einen rechtskräftigen außergerichtlichen Vergleich geschlossen hat. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird nur aus ganz wenigen Gründen ermöglicht, die aus Sicht des Rechtsamts hier jedoch nicht gegeben sind.
Zur Frage einer möglichen Verjährung von Ansprüchen teilt er mit, dass eine genaue Prüfung seitens des Rechtsamts nicht stattgefunden hat. Da jedoch schon vor Prozessaufnahme und auch währenddessen Verhandlungen mit der Deutschen Bank geführt wurden, die die Verjährung hemmen, geht Herr Hoffmann davon aus, dass eine Verjährung von heute an in ca. 4 – 5 Monaten eintreten wird. Hierbei handelt es sich um eine grobe Schätzung.
Herr Riechel weist darauf hin, dass seines Erachtens von den Rechtsanwälten Batereau und Lange auf Falschberatung und nicht auf arglistige Täuschung geklagt wurde, weshalb geprüft werden sollte, ob eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt.
Herr Hoffmann erklärt, dass aus Sicht des Rechtsamts ein Restitutionsgrund nicht erkennbar ist. Er weist darauf hin, dass generell nicht aus einem bestimmten Grund, sondern auf eine bestimmte Leistung geklagt wird. Die Rechtsanwälte der Stadt Hagen haben aus Gründen der Sorgfaltspflicht seinerzeit die Klage mit allen denkbaren Gründen untermauert.
Herr Hentschel unterstreicht im Namen der Ratsgruppe Die Linke. die Aussagen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Hagen Aktiv.
Herr Dr. Ramrath bittet zum Abschluss der Diskussion, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 14.07.2011 zu verschieben, da einige Aspekte im Haupt- und Finanzausschuss angesprochen wurden, die noch einmal überdacht werden sollten.
Da keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise bestehen, verschiebt Herr Oberbürgermeister Dehm die Beschlussfassung auf den Rat.
