17.03.2011 - 5.2 Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Metz bittet zu prüfen, ob die Einbeziehung der Bezirksvertretungen inhaltlich erforderlich ist. Sofern dies der Fall ist, könnte diese nachgeholt werden. Ferner verweist sie auf den Wirtschaftsplan der GWH. Auch hier wurden die Bezirksvertretungen nicht eingebunden. Frau Metz bittet auch hier um Prüfung, ob dies hätte geschehen müssen und die Beteiligung ggf. nachzuholen.
Im Hinblick auf die Position "Jugendverkehrsschule" sei ein Betrag von 80.000 € noch in Rede, den sie in der Dringlichkeitsliste nicht wiederfinden kann. Auf Seite 6 der Vorlage ist lediglich ein Betrag in Höhe von 1.500 € zu finden. Frau Metz bittet um Rückmeldung zu dem Sachverhalt.
Herr Oberbürgermeister Dehm sichert zu, die angesprochenen Punkte prüfen zu lassen. Zum Verfahren teilt er mit, dass aus seiner Sicht und der des Kämmerers deutlich zu viele Positionen erst über die Dringlichkeits- und Veränderungsliste zum Gegenstand der Haushaltsberatungen wurden. Viele Positionen sind auch durch die Beratungen des HSK und die damit verbundenen Rückrechnungen mit aufzunehmen gewesen.
Er sieht die Möglichkeit, auf Basis der entsprechenden Überprüfung die Bezirksvertretungen im Nachhinein mit den Maßnahmen zu befassen. Sofern es dort zu anderen Voten kommt, wird man sich mit diesen im Rahmen der Haushaltsabwicklung zu befassen haben. Für den Haushalt 2012 stellt er in Aussicht, dass verwaltungsintern andere Fristsetzungen und Kontrollen auf deren Einhaltung erfolgen werden.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass aufgrund der Überarbeitungen der Kreditbedarf, der in der Dringlichkeitsliste nun ausgewiesen ist, rd. 4 Mio. € beträgt (vorher: rd. 2,3 Mio. €). Diesen wird er mit der Kommunalaufsicht abzustimmen haben.
Herr Dr. Ramrath geht auf den Punkt "Straßenerneuerung / Winterschäden" ein. Er möchte wissen, ob hier nun eine investive Buchung erfolgen kann oder ob die Abrechnung über Unterhaltungsaufwand erfolgen muss.
Herr Gerbersmann erklärt, dass aufgrund intensiver verwaltungsinterner Diskussionen eine Abgrenzung zwischen konsumtiven Maßnahmen und investiven Maßnahmen vorgenommen werden konnte. In der Dringlichkeitsliste wurden nur die investiven Maßnahmen erfasst.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
32,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
23,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
14,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
28,6 kB
|
