03.02.2011 - 5.2 Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert die letzte Anlage der Vorlage. Dort ist die Position “zuzüglich Einzahlung aus Grundstücksverkäufen“ aufgeführt. Diese Neuerung hat sich aufgrund der Änderung des Handlungsrahmens für Nothaushaltskommunen ergeben. Bei  der Berechnung und bei der Genehmigung des Kreditbedarfes dürfen die Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken nicht mehr kreditmindernd eingesetzt werden. Die Erlöse dürfen ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werden.

 

Herr Kayser möchte wissen, um welche Grundstücke es sich konkret handelt. Er bittet um eine Übersicht bis zur Ratssitzung.

 

Herr Gerbersmann sagt einen schriftlichen Bericht zu. Er weist darauf hin, dass sofern es sich um viele Kleingrundstücke handelt, diese nur in Blöcken ausgewiesen werden können. Die Werte sind in Teilen prognostizierte Werte, da die Vermarktung der befindlichen Objekte bei der Aufstellung des Haushaltes noch nicht abgeschlossen ist, so dass erst zum Jahresende eine endgültige Summe feststeht.

 

Herr Riechel führt aus, dass die angesprochene Position unter den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit aufgeführt wird. Er merkt an, dass es sich bei Einzahlungen durch Grundstücksverkäufe nicht um eine Investitionstätigkeit handelt.

 

Herr Gerbersmann erklärt erneut, dass der Handlungsrahmen diese Buchungsart vorschreibt. Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sind unter den investiven Kreditbedarfen auszuweisen. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Dringlichkeitsliste zur Beschlussfassung nach Eingabe aller Haushaltsänderungen noch mal neu aufgelegt wird. Daher ist diese Vorlage nur zur Kenntnisnahme.

 

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Beschluss:

Die Dringlichkeitsliste auf der  Basis des Haushaltsplanentwurfes 2011 wird in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage