06.12.2011 - 6 Antrag gem. § 68 WHG zur Änderung der Kanuslalo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Fleischmann. Als Kompensationsmaßnahme für den
Eingriff in Natur und Landschaft soll nördlich der A 45 die Uferbefestigung an
der Lenne auf einer Strecke von 220m beseitigt werden, da z. Zt. kein Zugriff
auf die Wehranlage „Lemberger“ besteht. Unter Beteiligung der
Herren Fähmel, Fleischmann, Bühren, Thiel, Freier, Riegel, Dr. Braun und
Schuhmacher werden folgende Themenfelder erörtert:
Es wird kritisiert, dass durch die Erhöhung des Stauziels eine Kiesbank
dauerhaft überflutet wird, wodurch sie ihre Funktion als Laichhabitat verliert.
Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund des geänderten Abflussgeschehens erneut
eine Kiesbank, vielleicht auch an anderer Stelle, herausbildet. Prognostizieren
lässt sich dies nicht genau. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Kiesbank
ersatzweise künstlich aufzuschütten.
Die Entfesselung des Lennebettes nördlich der A45 wird insgesamt positiv
gesehen. Durch partielle Uferabbrüche besteht die Möglichkeit, dass sich hier
wieder natürliche Brutmöglichkeiten für Uferschwalben und Eisvögel bilden. Das
Lennetal bietet entlang der ausgewählten Strecke ausreichend Platz die
natürliche Gewässerdynamik zuzulassen. Eine Gefahr für die Standsicherheit
angrenzender Straßen und Wege besteht akut nicht durch die Maßnahme.
Die Erhöhung des Stauziels hat keine Auswirkungen auf die Einmündung des
Wesselbachs in die Lenne.
Die Baumaßnahme wird zu hundert Prozent aus Zuschüssen und Zuwendungen
finanziert, so dass die Stadt keinen Eigenanteil aufbringen muss. Die
Unterhaltung der Kanuslalomstrecke kann auch nach dem Umbau von dem jährlich in
den Hauhalt eingestellten Betrag in Höhe von 15.000 € erfolgen.
Vor einer Beseitigung des Wehres „Lemberger“ sollte
sichergestellt werden, dass diese Maßnahme keine Auswirkung auf die im Oberlauf
befindliche Graureiherkolonie hat.
Vor dem Hintergrund der Erläuterungen von Herrn Fleischmann und dem
Verlauf der Beratung gibt Herr Bögemann die allgemeine Zustimmung des
Landschaftsbeirates zu Protokoll.
Herr Riegel erklärt, dass die Förderung und der Erhalt der Sportstätte
grundsätzlich zu begrüßen sei. Man könne dennoch das Vorhaben aufgrund seiner
Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht befürworten. Insofern schließt er sich
der vorgenannten Erklärung ausdrücklich nicht an.
