06.12.2011 - 8 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Wiemann.
Unter Beteiligung der Herren Thiel, Bühren, Berger und Wiemann wird
erörtert, dass der Landschaftsplan geändert werden soll, um der Landwirtschaft
weiterhin Fördermittel im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für die Pflege von
Wiesenflächen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
zugänglich zu machen. Die im Landschaftsplan festgesetzten Einschränkungen für
die Wiesenbewirtschaftung in den o. g. Schutzgebieten stellen aus Sicht des
Landes NRW eine rechtliche Verpflichtung dar, deren Erfüllung nicht aus dem
Kultur- und Landschaftsprogramm gefördert werden kann. Insofern sei mit der
Änderung des Landschaftsplans beabsichtigt, die o. g. Einschränkungen
dahingehend anzupassen, den Zugang zu den Fördertöpfen wieder zu eröffnen. Eine
Neuausweisung von Schutzgebieten oder dergleichen ist in dem Verfahren nicht
vorgesehen. Herr Dr. Hülsbusch gibt zu Bedenken, dass durch die beabsichtigte
Anpassung auch die Möglichkeit eröffnet wird, z. B. Pestizide in den o. g.
Schutzgebieten auszubringen. Die Entscheidung auf den Einsatz der Mittel zu
verzichten und Fördermittel zu beantragen oder auf eine Förderung zu verzichten
und entsprechende Pflanzenschutzmittel einzusetzen läge dann alleine bei den
Landwirten.
