06.12.2011 - 9 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Fähmel erkundigt sich, ob das Vermittlungsgespräch zwischen dem
Hohenlimburger Kanuverein und den betroffenen Angelverein bei der
Bezirksregierung bereits stattgefunden habe. Herr Wiemann berichtet, dass nach
seiner Kenntnis das Gespräch geplant sei, jedoch noch nicht stattgefunden habe.
Herr Keßler berichtet, dass in Haspe an der Oedenburgstraße Linden im
Zuge einer Kanalbaumaßnahme gefällt wurden und erkundigt sich nach dem Grund
dafür. Herr Wiemann erklärt, dass man entsprechende Informationen bei der WBH
einholen müsse.
Herr Riegel berichtet, dass der Wanderweg 7A am Ende der Straße auf dem
Rhode durch eine Anschüttung versperrt sei. Er bittet darum, die Anschüttung
beseitigen zu lassen, um wieder eine ungehinderte Nutzung des Weges zu
gewährleisten. Ferner sei die mit einem Rechteck gekennzeichnete Wanderstrecke
auf dem Tücking durch einen umgestürzten Baum versperrt. Auch dieser sollte
beseitigt werden. Herr Wiemann erklärt, dass die untere Landschaftsbehörde
nicht für die Unterhaltung von Wanderwegen zuständig sei. Man könne jedoch
versuchen mit den Flächeneigentümern Kontakt aufzunehmen und diese um die
Beseitigung der Hindernisse zu bitten. Hierzu müsse man jedoch die genaue Lage
der Hindernisse kennen. Herr Bögemann schlägt vor, dass Herr Riegel die
Angelegenheit bilateral mit der unteren Landschaftsbehörde erörtert.
Herr Borgmeier erkundigt sich erneut nach dem Schutthaufen im Bereich des
Parkplatzes an der Autobahnausfahrt Hagen Süd. Bei dem Material handelt es sich
nach seiner Kenntnis um Fräsgut von Straßen NRW. Er regt an, dass Material bei
der Baumaßnahme Haßleyer Kreisel einzubauen. Herr Wiemann merkt an, dass die
frühere Anfrage zu dem Schutthaufen seitens der Verwaltung beantwortet wurde.
Die Beseitigung der Zwischenlagerung auf behördliche Anordnung sei aufgrund der
ersten Anfrage bei der zuständigen Stelle eingeleitet worden. Jedoch seien
solche Verfahren erfahrungsgemäß recht langwierig. Gegebenenfalls sei die
Zwischenlagerung auch durch die zuständige Stelle genehmigt worden. Dies müsse
abgefragt werden.
