06.12.2011 - 9 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Fähmel erkundigt sich, ob das Vermittlungsgespräch zwischen dem Hohenlimburger Kanuverein und den betroffenen Angelverein bei der Bezirksregierung bereits stattgefunden habe. Herr Wiemann berichtet, dass nach seiner Kenntnis das Gespräch geplant sei, jedoch noch nicht stattgefunden habe.

 

Herr Keßler berichtet, dass in Haspe an der Oedenburgstraße Linden im Zuge einer Kanalbaumaßnahme gefällt wurden und erkundigt sich nach dem Grund dafür. Herr Wiemann erklärt, dass man entsprechende Informationen bei der WBH einholen müsse.

 

Herr Riegel berichtet, dass der Wanderweg 7A am Ende der Straße auf dem Rhode durch eine Anschüttung versperrt sei. Er bittet darum, die Anschüttung beseitigen zu lassen, um wieder eine ungehinderte Nutzung des Weges zu gewährleisten. Ferner sei die mit einem Rechteck gekennzeichnete Wanderstrecke auf dem Tücking durch einen umgestürzten Baum versperrt. Auch dieser sollte beseitigt werden. Herr Wiemann erklärt, dass die untere Landschaftsbehörde nicht für die Unterhaltung von Wanderwegen zuständig sei. Man könne jedoch versuchen mit den Flächeneigentümern Kontakt aufzunehmen und diese um die Beseitigung der Hindernisse zu bitten. Hierzu müsse man jedoch die genaue Lage der Hindernisse kennen. Herr Bögemann schlägt vor, dass Herr Riegel die Angelegenheit bilateral mit der unteren Landschaftsbehörde erörtert.

 

Herr Borgmeier erkundigt sich erneut nach dem Schutthaufen im Bereich des Parkplatzes an der Autobahnausfahrt Hagen Süd. Bei dem Material handelt es sich nach seiner Kenntnis um Fräsgut von Straßen NRW. Er regt an, dass Material bei der Baumaßnahme Haßleyer Kreisel einzubauen. Herr Wiemann merkt an, dass die frühere Anfrage zu dem Schutthaufen seitens der Verwaltung beantwortet wurde. Die Beseitigung der Zwischenlagerung auf behördliche Anordnung sei aufgrund der ersten Anfrage bei der zuständigen Stelle eingeleitet worden. Jedoch seien solche Verfahren erfahrungsgemäß recht langwierig. Gegebenenfalls sei die Zwischenlagerung auch durch die zuständige Stelle genehmigt worden. Dies müsse abgefragt werden.

 

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