06.12.2011 - 10 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Anfrage von Herrn Dr. Hülsbusch, aus welchem Grund zur Sitzung des
UWA eine Verwaltungsvorlage versendet worden sei, in der es darum gehe, den
ablehnenden Beschluss des LB zu der landschaftsrechtlichen Befreiung des
Reitplatzes am Haus Harkorten umzukehren, wird unter Beteiligung von Herrn
Wiemann und Herrn Thiel erörtert, dass diese Vorgehensweise im Falle eines
ablehnenden Beschlusses des LB rechtlich verpflichtend ist. So musste die
Landschaftsbehörde schon früher ablehnende Beschlüsse des LB zu Befreiungen,
der Bezirksregierung zur Entscheidung vorlegen. Nach der Änderung des
Landschaftsgesetzes sei diese Zuständigkeit auf die Vertretungskörperschaft des
Kreises oder der kreisfreien Stadt übergegangen, die nach dem Wortlaut des
Gesetzes zu beteiligen „ist“. Insofern bestehe in solchen Fällen
kein Handlungsspielraum für die Verwaltung. Entsprechend wurden auch in
Vergangenheit regelmäßig ablehnende Beschlüsse des LB dem UWA vorgelegt.
