06.12.2011 - 10 Verschiedenes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Hülsbusch, aus welchem Grund zur Sitzung des UWA eine Verwaltungsvorlage versendet worden sei, in der es darum gehe, den ablehnenden Beschluss des LB zu der landschaftsrechtlichen Befreiung des Reitplatzes am Haus Harkorten umzukehren, wird unter Beteiligung von Herrn Wiemann und Herrn Thiel erörtert, dass diese Vorgehensweise im Falle eines ablehnenden Beschlusses des LB rechtlich verpflichtend ist. So musste die Landschaftsbehörde schon früher ablehnende Beschlüsse des LB zu Befreiungen, der Bezirksregierung zur Entscheidung vorlegen. Nach der Änderung des Landschaftsgesetzes sei diese Zuständigkeit auf die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt übergegangen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes zu beteiligen „ist“. Insofern bestehe in solchen Fällen kein Handlungsspielraum für die Verwaltung. Entsprechend wurden auch in Vergangenheit regelmäßig ablehnende Beschlüsse des LB dem UWA vorgelegt.

 

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