21.09.2011 - 6 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann weist darauf hin, dass die Vorlagen 0742/2011, 0719/2011
und 0751/2011 (Tops 6 – 8) im Zusammenhang betrachte werden sollten und
das der Landschaftsbeirat bereits die Teiländerung Nr.92 zum FNP und die
Einleitung des B-Plans Nr.1/11 in seiner Sitzung am 22.03.11 abgelehnt habe. Er
weist ferner darauf hin, dass das Waldstück an der Haßleyer Straße in die
FNP-Änderung aufgenommen wurde.
Unter Beteiligung der Herren Meilwes, Bühren, Borgmeier und Frau Roth,
wird erörtert, dass die Verwaltung den Wald nicht überplanen wollte und auch
der STEA bereits in der Vergangenheit eine Überplanung des Waldes abgelehnt
habe. Die Verwaltung sei jedoch im Falle eines Antrages auf Einleitung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans rechtlich verpflichtet, dieses Verfahren
anzuschieben.
Herr Bögemann verliest eine Erklärung, die er zu der FNP Änderung
verfasst hat. Diese findet sich ergänzt durch Beiträge von Herrn Borgmeier und
Herrn Meilwes als Erläuterung zum Beschluss.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt die Teiländerung Nr. 92 –Im Langen Lohe
ab und regt an, die Teiländerung auf die ursprüngliche Änderung, die
„Pferdewiese“, zu beschränken.
Erläuterung:
Die Teiländerung ist über die „Pferdewiese“ hinaus auf die
Flurstücke 450, 451, 485 und 480 ausgedehnt worden. Das Flurstück 451 ist im
Landschaftsplan der Stadt Hagen als Landschaftsschutzgebiet
„Emst/westlich der A 45“ (Nr.1.2.2.24) ausgewiesen.
In der Vorlage auf Seite 2 „Begründung“ wird festgestellt,
dass entlang des Habichtsweges und der Haßleyer Straße das Flurstück 451 mit
Nadelbäumen bewaldet ist. Das trifft nicht zu. Die Nadelbäume befinden sich
überwiegend im inneren Bereich und machen im Gesamtbild nur eine kleine Fläche
aus. Der Rest der Waldfläche ist mit ökologisch wertvollem Kalkbuchenwald
bestockt, der bei Angriff der vorhandenen Struktur Windwurf gefährdet wäre.
Aus den vorliegenden Unterlagen sind für diese Flurstücke keine Ziel im
Sinne der Raumordnung zu erkennen (§ 1 Abs. 4 und 5 BauGB). Ebenso ist ein öffentliches
Interesse an der Entwicklung dieser Flurstücke in Richtung einer Bebauung nicht
erkennbar.
Bei der Abwägung ist die Erhaltung dieses Waldgrundstücks für das
Landschaftsbild, den Klimaschutz und der Landschaftspflege höher anzusetzen als
die privaten Interessen, die eine Bebauung beabsichtigen.
