21.09.2011 - 7 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann verliest eine Ausarbeitung, die er zu dem Bebauungsplan
gemacht hat, welche sich, ergänzt durch Beiträge von Herrn Meilwes und Herrn
Hülsbusch, als Erläuterung zum Beschluss findet.
Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun, Bögemann, Seidel und Dr. Hülsbusch
wird vor dem Hintergrund, dass die Landschaftsbeiräte per Gesetz zur Beratung
der unteren Landschaftsbehörden eingerichtet wurden, diskutiert, inwiefern der
Landschaftsbeirat sich mit Lärmimmissionen und der grundbuchrechtlichen
Sicherung von Nutzungen auseinandersetzen sollte. Gleichwohl der
Landschaftsbeirat mit seiner neuen Geschäftsordnung erklärt, dass er bei seinen
Beratungen den Mensch als Teil von Natur und Landschaft betrachtet, vertritt
Dr. Braun die Ansicht, dass dabei die originären Aufgaben des Landschaftsbeirates
verfehlt werden können und vom Landschaftsbeirat Themenkomplexe aufgegriffen
werden, die in der Zuständigkeit des Umweltausschusses liegen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat stimmt dem Bebauungsplan Nr. 1/11 mit den folgenden
Anregungen zu:
Anregungen/Erläuterungen:
Der LB regt an, den Baumbestand am südöstlichen Rand des Planungsgebietes
zu erhalten. Der Baumbestand ist noch jung und erhaltenswert. Gleichzeitig
dient er als Lärmschutz.
Der LB regt an, den Spielbetrieb der dortigen Sportstätte als hinnehmbare
Baulast bei den künftigen Käufern im Grundbuch eintragen zu lassen. Erfahrungen
haben andernorts gezeigt, dass konkrete notarielle Eintragungen im Grundbuch
spätere Streitigkeiten über Sport- Lärmbelästigungen und auch
Lichtbelästigungen mindern werden. Die neuen Bewohner müssen sich beim Kauf der
Grundstücke bewusst sein, dass sie ihren Wohnort im Bereich einer ständig und
bis in die Abendstunden genutzten und ausgelasteten Sportstätte erwerben. Der
geplante Lärmschutzwall zur Sportstätte hin wird zwar die Zuschauer – und
Akteure-Immissionen mindern. Die im Spielbetrieb vom Schiedsrichter
hervorgerufenen Pfeifsignale werden gerade am Wochenende deutlich in den
künftig angrenzenden Gärten zu hören sein. Das gleiche gilt für die
Abendstunden. Ebenso wird das Flutlicht für die künftigen Anwohner eine Belästigung
sein.
Der LB regt ferner an, den Marktbetrieb auf dem Marktplatz als
hinnehmbare Baulast bei den künftigen Käufern im Grundbuch eintragen zu lassen.
Im Plangebiet findet sich in der nordöstlichen Ecke ein Feuchtbiotop. Der
LB regt an, dieses Feuchtbiotop im Rahmen der Landschaftsgestaltung zu
erhalten.
