21.09.2011 - 13 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann weist auf das vorliegende Ergebnis der Arbeitsgruppe
(Anlage VII) sowie die dazugehörende Stellungnahme der Verwaltung (Anlage VIII)
hin. Ferner liegen im Sitzungsraum eine Ausarbeitung des ehemaligen Mitgliedes
Prof. Dr. Rahmann (Anlage IX) und eine entsprechende Stellungnahmen der
Verwaltung (Anlage X) aus. Über die Einbeziehung der letztgenannten beiden Papiere
in die Beratung lässt Herr Bögemann mit dem Ergebnis abstimmen, dass die
Beratung der Papiere mehrheitlich abgelehnt wird.
Unter Beteiligung der Herren Meilwes, Thiel, Riegel, Dr. Hülsbusch und
Kumbruch werden die einzelnen Positionen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe
erläutert und vertieft. Abweichend von diesen Ergebnissen bezweifelt Herr
Meilwes, dass der Lärmschutz im Falle der Ortslage Herbeck richtig eingeschätzt
werde, da die nach TA-Lärm vorgesehene gegenseitige Rücksichtnahme
unterschiedlicher Nutzungen zu einseitig angewandt werde.
Frau Kingreen verliest eine Anfrage der Fraktion die Grünen, die mit
Schreiben vom 14.09.2011 an den Oberbürgermeister gestellt wurde (Anlage XI).
Herr Dr. Braun beantwortet die Anfrage von Frau Kingreen anhand des Antwortschreibens der Verwaltung, das sich zum Zeitpunkt der Beratung noch auf dem Postweg zur Fraktion befindet (Anlage XII). Zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe gibt er, entsprechend der o. g. Stellungnahme der Verwaltung (Anlage VIII), erklärende Informationen.
. Zum Lärmschutz Herbeck gibt er an, dass die Regelungen im
Planfeststellungsbeschluss das Ergebnis der Erörterung der Thematik mit diversen
Fachbehörden darstelle. Letztere gehen davon aus, dass sich die
Immissionssituation durch den Steinbruch insgesamt für die Umgebung verbessere.
Herr Thiel erklärt, dass man die Planung aus seiner Sicht nur ablehnen könne.
Herr Freier weist nochmals eingehend auf die wasserrechtlichen Probleme
hin, die sich in den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Rahmann finden. Unter
Beteiligung von Herrn Bögemann und Herrn Fähmel wird hierzu erörtert, dass man
die Beratung, auch im Hinblick auf den zuvor gefassten Beschluss, auf das
Ergebnis der Arbeitsgruppe beschränken sollte.
Unter Beteiligung der Herren Meilwes, Bögemann, Dr. Braun und Gockel wird
erörtert, dass sich die Festsetzung der Sicherheitsleistung aus dem
Abgrabungsgesetz NRW ergibt, in dem auch festgeschrieben ist, dass die
Sicherheitsleistung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen ist. Von den
Mitgliedern des LB wird vorgeschlagen, die Sicherheitsleistung jährlich der
Inflationsrate anzupassen. Seitens der Verwaltung wird eine rechtliche Prüfung
zugesagt.
Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Riegel, Dr. Braun, Freier, Neukam
und Frau Thurn wird konträr diskutiert, ob die Formulierung „oder“
in den wasserrechtlichen Festsetzungen auf den Seiten 4-5 des
Planfeststellungsbeschlusses korrekt ist. Laut Frau Thurn handelt es sich um
eine im Wasserrecht absolut gängige Angabe der Schwellenwerte, die juristisch
abgesichert ist.
Nach Ansicht von Herrn Dr. Hülsbusch reichen die Regelungen zur Meldung
von Höhlen im Abbaugebiet nicht aus. So sei Anfang des Jahres in der
Donnerkuhle eine Höhle freigelegt worden, die offensichtlich nicht gemeldet
wurde. Er folgert daraus, dass der Steinbruchbetreiber entweder seiner
Meldepflicht nicht nachgekommen ist oder vor Ort nicht über die entsprechende
Fachkenntnis zum Auffinden bzw. Erkennen von Höhlen verfügt. Insofern regt er
an, den Steinbruch regelmäßig von ehrenamtlichen
Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen zu untersuchen. Für die Stadt Hagen
würden keine Kosten entstehen, da die ortsansässigen Höhlenforscher die Aufgabe
gratis übernehmen würden.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage mit dem folgenden Zusatz zu fassen:
Zusatz:
Der Steinbruch ist regelmäßig von ehrenamtlichen Fachleuten auf das
Vorkommen von Höhlen zu untersuchen.
Der Landschaftsbeirat regt an,
die Sicherheitsleistung jährlich der Inflationsrate anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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