03.05.2011 - 8 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Raumordnungsv...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Bleja stellt das Vorhaben der Amprion vor. Für dieses Raumordnungsverfahren würde eine raumverträgliche Lösung gesucht, die aufgrund der Nähe zur dichten Wohnbebauung und der Querung von Schutzgebieten sehr konfliktträchtig sei. Im Gegensatz zur Empfehlung des beauftragten Gutachters, die alten Leitungstrassen zu belassen, bevorzugt die Stadt die Trassen zur Entlastung der Ortsteile Reh, Henkhausen und Elsey nach Norden heraus zu verlagern. Anstelle der Trassenvariante in Böhfeld bevorzuge die Stadt die Nutzung der alten Trasse durch den Uhlebruch und entlang des Hengsteyseeufers.

 

Herr Wack fragt an, ob die Leitungsführung durch die Ortsteile Reh, Henkhausen und Elsey auf vorhandenen Trassen stattfände. Herr Bleja bejaht dies, jedoch gebe es kleinere Ecken, wo eine Bebauung umgangen werden müsse. Die Schutzstreifen würden sich auf 16 bis 28 m verbreitern, so dass insgesamt ein Streifen von ca. 56 m notwendig würde.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird über Alternativen wie die der Erdverkabelung am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen (Herr Freier) diskutiert, sowie über die verwaltungsseitige Favorisierung der Leitung durch den Uhlenbruch in Richtung Hengsteysee anstelle des Böhfeldes. Hier, so gibt Herr Bleja zu verstehen, hat der Verwaltungsvorstand zum Schutz einer beabsichtigten Bebauung des Böhfeldes so entschieden.

Darüber hinaus bereitet dem Beirat die zukünftige Leitungserhöhung Sorge wegen Kollisionsgefahr bei Vogelflug, wegen des Landschaftsbildes und der Trassenführung durch das NSG Uhlenbruch. Nach Aussage von Herrn Wiemann würde die Kennzeichnung der Leitungen automatisch vorgenommen und ansonsten von der ULB eingefordert.

Herr Thiel fragt, ob die Trasse durch das geplante Bebauungsgebiet „Schellbrink“ gehe.

Herr Bleja weist hier auf die Verpflichtung des Betreibers hin, den Abstandserlass NRW zu beachten. Dies bedeute die Rücknahme eines wesentlichen Teiles der vorgesehenen Bebauung im Bebauungsplan „Schellbrink“.

Herr Wack gibt Anregungen für die Ausgestaltung der Schutzstreifen, die dem Gremium vorgestellt werden könnten.

Herr Riegel stellt einen Antrag zu Abstimmung, in welchem die Mitnutzung der 380kV-Leitung in der Bahntrasse und der Einbau von Erdverkabelung in Teilbereichen zu prüfen sei.

 

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz und der nachfolgenden Ausführung zu fassen:

 

Der Landschaftsbeirat bittet zu prüfen, ob die 380 kV- Leitungen in den Verlauf von Bahntrassen verlegt werden können. Ebenfalls ist zu prüfen, ob in Teilbereichen eine Erdverkabelung möglich ist. Er befürwortet zum Schutz von Mensch und Natur folgende Varianten: Im Bereich des Hengsteysees befürwortet der Landschaftsbeirat die Variante Südufer Hengsteysee und im weiteren Verlauf die Trasse Reh-Nord und Reh. Der Landschaftsbeirat befürwortet die Ablehnung der beantragten Vorzugstrasse. Er schlägt darüber hinaus vor, die Schutzstreifen der natürlichen Entwicklung zu überlassen, soweit die Schutzstreifen freies Gelände ohne landwirtschaftliche Nutzung überdecken.

 

Nähere Ausführung:

Die Trassenführung ist aus den 30er Jahren und somit rund 70 Jahre alt. In diesen Jahren haben sich die Lebensräume der Menschen bis in den Nah- Bereich der Leitungsräume erweitert. Das Bewusstsein, Flora und Fauna zu schützen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren durchgesetzt. Die Menschen haben erkannt, dass die Erhaltung dieser Räume auch für Sie und für die künftigen Generationen wichtig ist. Daher ist es richtig darauf hinzuweisen, dass die 380 KV- Leitung eine Zukunftsperspektive für die kommenden 80 Jahre darstellt. Deshalb ist es aus Sicht des Landschaftsbeirates unerlässlich, angesichts dieser Erkenntnisse die Verlegung von Erdkabeln ernsthaft zu prüfen und die Amortisation der Leitungen auf einen längeren Zeitraum zum Wohle der Menschen und der Natur auszudehnen. In diesem Zusammenhang gibt der Landschaftsbeirat den Hinweis auf den Fachbericht „Mehr Übertragungsleistung in Höchstspannungsnetzen“ (www.mobility20.net). Fazit des Fachberichts:

 „Die Dena- Netzstudie aus dem Jahr 2005 ist rechtlich wie technisch überholt und kann nicht als Begründung für Art und Umfang des erforderlichen Netzausbaus dienen. Für Offshore- Windenergie ist ein ganz neuartiges Höchstleitungsnetz erforderlich. Eine Priorisierung von Erdkabeln auch im 380- kV- Höchstspannungsbereich erscheint sinnvoll.

Der Netzausbau ist also vor allem erforderlich, weil die Betreiber konventioneller Kraftwerke –im Widerspruch zur Klimaschutzpolitik von Bundesregierung und EU-, auch bei Starkwind, weiter einspeisen wollen“.

Bei einer mehr als dreifachen Leistungssteigerung ist sicherlich auch eine höhere Strahlung zu erwarten, die Natur und Mensch belastet.

Ein Jetzt und Gleich Denken ist hier Fehl am Platze.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage