03.05.2011 - 6 Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.25 "Un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Quiering vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Planungsabteilung Landschaftsplanung, stellt die Planung vor.

Herr Kindermann, Planungsbüro Kortemeier und Brockmann, erläutert  mit Hilfe einer Bildpräsentation die näheren Planungsschritte und die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Geschützten Landschaftsbestandteiles und des Arteninventars an Hand der Konfliktplanung mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und des endgültigen Maßnahmenplanes.

 

In der folgenden Diskussion wird auf die bereits im Vorfeld diskutierte Ausbauweise der Regenrückhaltebecken hingewiesen, die mit Dauerwassereinstau und biologisch akzeptablen Böschungsneigungen vorgesehen sein sollen.

 

Des Weiteren wird über die Verbreiterung der Brücke auf der Ostseite in Richtung des Geschützten Landschaftsbestandteils diskutiert, weil dadurch Flächen des Geschützten Landschaftsbestandteiles verloren gehen. Die Vertreter des Landesbetriebes erklären, dass die Autobahn um 3,50m in Richtung Osten verbreitert wird. Da der parallel zur Autobahn geführte Arbeitsstreifen 6,00m beträgt, wird in der Projektion ein insgesamt 9,50m breiter Streifen parallel zur Autobahnbrücke in Anspruch genommen. Mit Hilfe der Präsentation werden dem Beirat die geplanten Ausgleichsmaßnahmen hierzu vorgestellt.

 

Weitere Diskussionspunkte bilden die Ausgestaltung und Lage des Oelmühlenbaches sowie dessen hydraulische Leistungsfähigkeit für die in Aussicht stehenden Entwässerungsmengen durch den Steinbruch Donnerkuhle, die Anwendung des Ehles-Erlasses neu, die Amphibienschutzmaßnahmen, der Umgang mit der bestehenden Wallhecke und der Verbleib der an der Autobahnbrücke angehängten Falkennistkästen. Zu Ersterem wird verwaltungsseitig auf den in Kürze vorgestellten Planfeststellungsbeschluss für die beantragte Steinbrucherweiterung verwiesen. Die Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau erklären, dass für die Berechnungen der aktuelle Ehlers- Erlass verwendet wurde, der Amphibienschutzzaun insgesamt 290lfdm lang ist und die bestehende Wallhecke leider der Baustelle weichen muss. Sie wird durch eine Neupflanzung ersetzt. Die Falkennistkästen wurden im Vorfeld an anderer Stelle ersetzt.

 

Herr Freier weist auf die bestehende und geplante Erweiterung der Gasleitung, die den Geschützten Landschaftsbestandteil durchquert, hin und möchte auf die mögliche Gefahr bei Unfällen auf der Autobahn, die die Gasleitung mit gefährden könnte, aufmerksam machen.

 

Als Zeitpunkt der Beginn der Arbeiten wird das Winterhalbjahr 2011/12 benannt, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. 4 Jahren.

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0