03.05.2011 - 6 Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.25 "Un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 03.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Quiering vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Planungsabteilung
Landschaftsplanung, stellt die Planung vor.
Herr Kindermann, Planungsbüro Kortemeier und Brockmann, erläutert mit Hilfe einer Bildpräsentation die näheren
Planungsschritte und die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen unter
besonderer Berücksichtigung des Geschützten Landschaftsbestandteiles und des
Arteninventars an Hand der Konfliktplanung mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
und des endgültigen Maßnahmenplanes.
In der folgenden Diskussion wird auf die bereits im Vorfeld diskutierte
Ausbauweise der Regenrückhaltebecken hingewiesen, die mit Dauerwassereinstau
und biologisch akzeptablen Böschungsneigungen vorgesehen sein sollen.
Des Weiteren wird über die Verbreiterung der Brücke auf der Ostseite in Richtung
des Geschützten Landschaftsbestandteils diskutiert, weil dadurch Flächen des
Geschützten Landschaftsbestandteiles verloren gehen. Die Vertreter des
Landesbetriebes erklären, dass die Autobahn um 3,50m in Richtung Osten
verbreitert wird. Da der parallel zur Autobahn geführte Arbeitsstreifen 6,00m
beträgt, wird in der Projektion ein insgesamt 9,50m breiter Streifen parallel
zur Autobahnbrücke in Anspruch genommen. Mit Hilfe der Präsentation werden dem
Beirat die geplanten Ausgleichsmaßnahmen hierzu vorgestellt.
Weitere Diskussionspunkte bilden die Ausgestaltung und Lage des Oelmühlenbaches
sowie dessen hydraulische Leistungsfähigkeit für die in Aussicht stehenden
Entwässerungsmengen durch den Steinbruch Donnerkuhle, die Anwendung des
Ehles-Erlasses neu, die Amphibienschutzmaßnahmen, der Umgang mit der
bestehenden Wallhecke und der Verbleib der an der Autobahnbrücke angehängten Falkennistkästen.
Zu Ersterem wird verwaltungsseitig auf den in Kürze vorgestellten
Planfeststellungsbeschluss für die beantragte Steinbrucherweiterung verwiesen.
Die Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau erklären, dass für die
Berechnungen der aktuelle Ehlers- Erlass verwendet wurde, der
Amphibienschutzzaun insgesamt 290lfdm lang ist und die bestehende Wallhecke
leider der Baustelle weichen muss. Sie wird durch eine Neupflanzung ersetzt.
Die Falkennistkästen wurden im Vorfeld an anderer Stelle ersetzt.
Herr Freier weist auf die bestehende und geplante Erweiterung der
Gasleitung, die den Geschützten Landschaftsbestandteil durchquert, hin und
möchte auf die mögliche Gefahr bei Unfällen auf der Autobahn, die die
Gasleitung mit gefährden könnte, aufmerksam machen.
Als Zeitpunkt der Beginn der Arbeiten wird das Winterhalbjahr 2011/12
benannt, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. 4 Jahren.
