03.05.2011 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 03.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr de Vries beantwortet die Anfragen des Landschaftsbeirates aus der Sitzung vom 22.03.2011 wie folgt:
Starker Rückschnitt von Weiden in Grünflächen, Beispiel Bezirkssportanlage Haspe, durch die Stadt Hagen -Anfrage durch Herrn Kessler
Lt. fernmündlicher Aussage vom Fachleiter Grünunterhaltung werden Weiden, die als Gehölzsämlinge sich in den Grünflächen ausbreiten, zum Erhalt und Schutz der urbanen Gehölzstrukturen zurückgeschnitten. Der Zeitpunkt des Rückschnitts fand vor der gesetzlichen Brutzeit statt.
Beseitigung von altem Baumbestand an der Bülowstrasse- Anfrage von Herrn Freier
Lt. fernmündlicher Aussage vom Fachleiter Grünunterhaltung mussten alte Kastanien gefällt werden, die auf einer Gasleitung wurzelten. Nach einem Gasunfall in Duisburg habe man festgestellt, dass die Wurzeln um die Leitungen herum wachsen und diese mechanisch derart beanspruchen, dass es zu einem Leck kam. Nach dem Unfall habe man systematisch Gasleitungen untersucht und so eine Vergleichssituation an der Bülowstr. festgestellt. Ein Gutachter (gelernter Forstwirt und Versorgungsingenieur) hat die Wurzeln mit Hilfe eines Spülwagens freigelegt und die Gefahr des Leitungsbruches bestätigt. Daraufhin seien die Bäume gefällt worden.
Beeinträchtigung des LB 1.4.2.47 Rissestraße- Anfrage durch Herrn Riegel
Die zurzeit stattfindende Parknutzung entspricht nicht der Festsetzung des Bebauungsplanes 12/83 (40) Teil II „Rissestraße“, der 1992 Rechtskraft erlangt hat und im Zuge des Verfahrens die Abgrenzung des LB 1.4.2.47 in „Rot“ darstellt. Der Landschaftsplan gibt diese Fläche im Maßstab 1 : 10.000 wieder.
Der B-Plan sieht eine Längsanordnung des Parkstreifens vor und nicht, wie derzeit eine waagerechte Parknutzung.
In diesem Zusammenhang ist
noch zu prüfen, wie die unrechtmäßige Nutzung untersagt und der Parkplatz
zurückgebaut werden kann. Dies wird in Kürze durch die ULB erfolgen.
