22.03.2011 - 11 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 22.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
In Ergänzung zum TOP 8 stellt Herr Dr. Hagemeier die Position des
Fischereiverbandes NRW zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor.
Die Verlängerung der ursprünglich festgesetzten Zeitschiene von 2000 bis
2015 auf 2027 fußten aus seiner Sicht auf Einspargründe. Die WRRL sehe vor,
dass Tatbestände, die über den Fixpunkt 2015 hinausgingen, regulär nicht zu den
Standardaufgaben gehörten und für die jeweils eine Extragenehmigung aus Brüssel
zu beantragen sei. Dies bedeute, dass ein wesentliches Ziel der WRRL,
Lebensbedingungen für gefährdete Arten wie den Lachs zu schaffen, auf
unbestimmte Zeiten verschoben sei. Hierfür sei bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. In einem vom Landesverband
beauftragtes Gutachten und weiteren, inzwischen veröffentlichen Gutachten habe
man die Schwachpunkte aus der WRRL herausgearbeitet. Eine Vielzahl von
Querbauwerken und Fehlen von Mindestwasserführungen verhindere nachweislich die
Reproduktionsrate der vorgenannten Leitart.
Die nachfolgende Debatte betrifft hauptsächlich die Problematik der
Wasserkraftnutzung, die aus aktuellem umweltpolitischem Anlass mit anderen
regenerativen Energienutzungen gesteigert werden solle. Diese Art der
Energiegewinnung sei infolge eines Höchstmaßes an Mortalität an
Wasserorganismen („Fischhäckselanlagen“) mit anderen Energiegewinnungsanlagen
nicht zu vergleichen. Der Strom sei nicht „grün“ sondern
„rot“, so Dr. Hagemeier.
Herr Freier verweist hierbei auf das zuvor als Tischvorlage verteilte
Positionspapier der LNU .
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dr. Hagemeier für seinen Vortrag.
Herr Dr. Hülsbusch bittet den Beirat zu entscheiden, ob generell eine
Vorbesprechung der Beiratsmitglieder vor der Sitzung für angebracht hält. Man
einigt sich darauf, im Bedarfsfall per E-Mail einzuladen.
