22.03.2011 - 11 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

In Ergänzung zum TOP 8 stellt Herr Dr. Hagemeier die Position des Fischereiverbandes NRW zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor.

Die Verlängerung der ursprünglich festgesetzten Zeitschiene von 2000 bis 2015 auf 2027 fußten aus seiner Sicht auf Einspargründe. Die WRRL sehe vor, dass Tatbestände, die über den Fixpunkt 2015 hinausgingen, regulär nicht zu den Standardaufgaben gehörten und für die jeweils eine Extragenehmigung aus Brüssel zu beantragen sei. Dies bedeute, dass ein wesentliches Ziel der WRRL, Lebensbedingungen für gefährdete Arten wie den Lachs zu schaffen, auf unbestimmte Zeiten verschoben sei. Hierfür sei bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. In einem vom Landesverband beauftragtes Gutachten und weiteren, inzwischen veröffentlichen Gutachten habe man die Schwachpunkte aus der WRRL herausgearbeitet. Eine Vielzahl von Querbauwerken und Fehlen von Mindestwasserführungen verhindere nachweislich die Reproduktionsrate der vorgenannten Leitart.

Die nachfolgende Debatte betrifft hauptsächlich die Problematik der Wasserkraftnutzung, die aus aktuellem umweltpolitischem Anlass mit anderen regenerativen Energienutzungen gesteigert werden solle. Diese Art der Energiegewinnung sei infolge eines Höchstmaßes an Mortalität an Wasserorganismen („Fischhäckselanlagen“) mit anderen Energiegewinnungsanlagen nicht zu vergleichen. Der Strom sei nicht „grün“ sondern „rot“, so Dr. Hagemeier.

Herr Freier verweist hierbei auf das zuvor als Tischvorlage verteilte Positionspapier der LNU .

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dr. Hagemeier für seinen Vortrag.

 

 

Herr Dr. Hülsbusch bittet den Beirat zu entscheiden, ob generell eine Vorbesprechung der Beiratsmitglieder vor der Sitzung für angebracht hält. Man einigt sich darauf, im Bedarfsfall per E-Mail einzuladen.

 

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