06.10.2011 - 4.1.1 Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Gesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei städt. Beteiligungsgesellschaften:
1. Das Verfahren ist zeitlich so zu gestalten, dass Vakanzen von Geschäftsführerpositionen vermieden werden. In der Regel sollte das nach 2. verantwortliche Gremium die notwendigen Vorbereitungen ca. 6 Monate vor dem absehbaren Ausscheiden der/des vorherigen GF treffen.
2. Die Strukturierung und Steuerung des jeweiligen Besetzungsverfahrens obliegt dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht, ansonsten der Gesellschafterversammlung. Hierzu gehört die Beschlussfassung über
- die Formulierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Position,
- die Festlegung der Rahmendaten für den Dienstvertrag (Laufzeit,
Gehaltsrahmen, Nebenleistungen),
- und die Festlegung des vorgesehenen Verfahrens (siehe 3.).
Die dazu gefassten Beschlüsse sind dem Rat zeitnah zur Kenntnis zu bringen.
nach eigenem Ermessen bildet der Aufsichtsrat/die GV zum Zwecke der Personalvorauswahl eine Personalkommission.
3. Neben einer öffentlichen Ausschreibung in überregionalen und ggf. fachbezogenen Medien soll nach Entscheidung des nach 2. zuständigen Gremiums eine begleitende Direktsuche durch ein kompetentes Beratungsunternehmen erfolgen. Alle Kosten des Verfahrens trägt die jeweilige Gesellschaft.
4. Auf Grundlage des Votums des nach 2. zuständigen Gremiums trifft die letzte Entscheidung für den Gesellschafter Stadt Hagen der Rat.
