06.10.2011 - 5.24 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier erklärt sich gemäß § 43 in Verbindung mit § 31 GO NW für befangen.
Frau Kingreen weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Vorlage stimmen werde, weil dadurch eine große Bebauungsmöglichkeit geschaffen wird, Haus Harkorten dadurch aber nicht gerettet würde.
Herr Klinkert erklärt, dass er der Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss vorbehaltlos zugestimmt habe, aber seit dem habe er neue Aspekte betrachtet. Es sollte die Eingrenzung des Plangebietes und die Rettung des Haus Harkorten sicher gestellt sein, damit eine Wohnbebauung befürwortet wird. Des Weiteren sei fraglich, weshalb der hintere Teil der Fläche auch mit eingeschlossen werden soll. Daher plädiert er dafür, dass genau festgelegt werden soll, an welcher Stelle, was, wie gebaut werden soll.
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass ein größeres Gebiet erschlossen werden soll, da die Entwicklung eines Dorfgebietes erfolgen soll.
Herr Thieser ist der Auffassung, dass die Einleitung eines solchen Verfahrens eine Chance darstellt. Er weist aber auch darauf hin, dass es eine sehr kritische Diskussion geben wird, was genau gebaut werden darf.
Herr Romberg erinnert daran, dass es sich heute nur um ein Einleitungsverfahren handelt. Im weiteren Verfahren wird dann darauf geachtet, dass die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen wie geplant realisiert werden.
Frau Kingreen möchte in Erfahrung bringen, ob die Mittel für die Sanierung zeitnah abrufbar sind.
Frau Grebe antwortet, dass eine Bürgschaft bis Ende 2013 über 1,5 Mio. vorliegt. Die Stadt kann darüber verfügen, sofern der Unternehmer nicht tätig wird. Die Bürgschaft ist lediglich für die Denkmalerhaltung vorgesehen. Das Verfahren wird in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde durchgeführt.
Herr Weber merkt an, dass die bauliche Entwicklung der letzten zwanzig Jahre rund um das Haus Harkorten genehmigt wurde, damit der Erhalt des Hauses gesichert werden sollte. Er kritisiert, dass nun erneut die selbe Begründung angeführt wird. Er möchte wissen, ob die Bürgschaft konkurssicher ist und ob unter den vorliegenden Rahmenbedingungen eine Rechtssicherheit besteht.
Frau Grebe erklärt, dass die Bürgschaft gesichert ist, da diese bei der Stadtsparkasse in Gevelsberg vorliegt. Sie merkt an, dass es besser wäre, wenn die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden müsste und der Eigentümer selbst tätig werden würde.
Herr Klinkert führt aus, dass der Stadtentwicklungsausschuss nur die Umwandlung in Bürgschaft befürwortet habe, sofern das Konzept tragfähig ist. Daher sei fraglich, weshalb dieses bereits entschieden werden konnte.
Herr Dr. Ramrath berichtet, dass dieser Punkt im gestrigen Stadtentwicklungsausschuss intensiv thematisiert wurde. Daher sei die Nachfrage unverständlich. Des Weiteren hat der Stadtentwicklungsausschuss mit großer Mehrheit dafür abgestimmt.
Herr Thieser merkt an, dass Fragen im Rat zulässig sind, aber es sei unverständlich, wenn diese von einem Stadtentwicklungsausschussmitglied gestellt werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass die fachlichen Diskussionen weiterhin im Fachausschuss erfolgen sollten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bürgeranhörung ist im vierten Quartal 2011 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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