06.10.2011 - 5.22 Bebauungsplan Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig beantragt, über den Punkt a und b getrennt abzustimmen, da nicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit verzichtet werden könne.
Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt in diesem Zusammenhang, dass der Stadtentwicklungsausschuss erörtern sollte, ob dieser Verzicht bei so vielen Vorlagen sinnvoll ist. Er lässt gemäß dem Antrag einzeln über die Punkte abstimmen.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:
- Sternstraße Nrn. 1 und 3
- Mauerstraße Nrn. 1 und 2
- Kottmannstraße Nrn. 4 und 5
- Moltkestraße bis Haus Nr. 9
- Roonstraße Nrn. 2, 3, 4 und 6
- Bleichstraße bis Haus Nr. 4
- Bachstraße Nrn. 20 bis 25
- Grummertstraße Nrn. 2, 4, 6 und 8
- Pelmkestraße 19
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig dargestellt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll Anfang 2012 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818 kB
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