14.07.2011 - 4.4 Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm begrüßt die Kolleginnen und Kollegen auf der Galerie. Er unterbricht die Sitzung des Rates, um stellvertretend für die städtischen Feuerwehrbeamten Herrn Thomas Eckhoff Gelegenheit zu einer Stellungnahme vor den Mitgliedern des Rates zu geben. Herr Eckhoff macht erneut eindrücklich die problematische Situation des Beförderungsstandes für die Feuerwehr deutlich. Er unterstreicht, dass die Kolleginnen und Kollegen trotz der seit Monaten sich hinziehenden Gespräche ihren Dienst gewissenhaft erfüllen. Die Zeit des Hinhaltens müsse nun aber endlich vorbei sein. Nach Wiedereintritt in die Sitzung verweist Herr Oberbürgermeister Dehm auf sein Schreiben an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 13.07.2011 zum Thema “Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG und möglichen Beförderungen“ (siehe ANLAGE 4 der Niederschrift) sowie auf das dazugehörige Urteil (siehe ANLAGE 5 der Niederschrift) hin. Die Unterlagen wurden bereits vorab elektronisch übermittelt, das Anschreiben wird im Nachgang zur Sitzung zusätzlich schriftlich zur Verfügung gestellt.

 

Herr Krippner bedankt sich für das Engagement von Herrn Eckhoff und der Feuerwehr. Es herrscht große Unzufriedenheit über die Umgangsweise der Landesregierung und es wird eine schnelle Umsetzung des Urteils gefordert.

 

Herr Röspel erinnert an die vergangenen Vorkommnisse. Insbesondere im Jahr 2010 wurde erneut ein Versprechen des Innenministeriums gegeben, welches 2011 wieder zurückgezogen wurde. Die Einwilligung des Innenministeriums und der Kommunalaufsicht ist erforderlich. Daher appelliert die CDU-Fraktion an die SPD-Fraktion, beim Land ihre politischen Vertreter zum Handeln zu bewegen.

 

Herr Thieser erinnert daran, dass die Hagener SPD nicht die Meinung der Landespolitik vertritt. Er ist der Auffassung, dass mit einer gemeinsamen  Gesetzesinitiative an das Land appelliert werden sollte.

 

Herr Hentschel merkt an, dass alle hinter dieser Forderung stehen, nun sollte diese auch vom Land umgesetzt werden.

 

Herr Riechel merkt an, dass durch die Zulagenzahlung wenigstens ein bisschen Einkommensverbesserung erzielt werden kann, diese aber keine  Pensionsanrechnung herbeiführt. Die Beförderungsproblematik müsse durch die Politik und Verwaltung abgewendet werden. Er ist der Auffassung, dass alle Nothaushaltskommunen gemeinsam eine Regelung für ihre Beamten erwirken sollten. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt den Antrag der SPD.

 

Herr Thielmann führt aus, dass die FDP-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ebenfalls unterstützt. Er erinnert daran, dass eine Umsetzung leider von der Landesregierung abhängig ist.

 

Herr Klinkert stimmt seinen Vorrednern zu. Er werte die Begründung des Landes für den Beförderungsstopp, dass sich die Beamten aus eigenem Interesse mehr zur Unterstützung der Konsolidierung ihrer Gemeinde einsetzen werden, als sehr zynisch.

 

Herr Strüwer erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktionen für alle Fraktionen zu werten ist. Er erinnert daran, dass es bereits in der Vergangenheit mehrfach Initiativen gab, welche durch das Ministerium und die Kommunalaufsicht abgewiegelt wurden. Die Zulagenzahlung muss ebenfalls mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden, daher können zurzeit  noch keine definitiven Zusagen getroffen werden.

 

Herr Krippner fordert den Rat auf, dass diese den Oberbürgermeister zur Umsetzung des Urteils anhalten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass er eine Umsetzung nur nach Freigabe durch die Bezirksregierung in die Wege leiten darf. Die Leitfäden für Haushaltssicherungskommunen sollten in Bezug auf die Beförderung von Beamten gelockert werden.

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den städtischen Beamten, die höher-wertige Tätigkeiten mehr als 18 Monate ununterbrochen wahrnehmen, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. April 2011 (BVerwG 2 C 30.09; BVerwG 2 C 27.10; BVerwG 2 C 48.10) unverzüglich die entsprechende Verwendungszulage zu gewähren und zukünftig, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen, monatlich fortzuzahlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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