14.07.2011 - 5.17 Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes an d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann berichtet über das gestrige Gespräch mit dem Innenministerium. Die 350 Mio. € Hilfsgelder für die Kommunen sind gesperrt worden und können nur durch ein Gesetz freigegeben werden. Es liegt hierzu bereits ein Kabinettsbeschluss vor. Eine Gesetzesvorlage soll nach der Sommerpause, im September, erfolgen. Eine Beschlussfassung sei für November oder Dezember zu erwarten. Es sei bewusst einen zurückliegenden Haushalt als Voraussetzung für die Verteilung der Hilfsgelder gewählt worden. Alle Kommunen, die 2010 überschuldet oder davon bedroht waren, werden berücksichtigt. Die Stadt Hagen wäre demnach unter den Anspruchsberechtigten. Es sei noch fraglich, welche Summenaufteilung erfolgt und welche Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen und ob eine Antragstellung erforderlich sein wird. Es werden wahrscheinlich Zeiträume vereinbart, in welchen dann der Haushalt auszugleichen ist. Es werde sicherlich ein zeitnaher Haushaltsausgleich gefordert.
Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass es eine schwierige Diskussion geben wird. Da z.B. die Städte Bochum, Herne und Gelsenkirchen voraussichtlich nicht die Voraussetzungen erfüllen werden, um Mittel aus diesem Förderprogramm zu erhalten.
Herr Krippner führt für die SPD-Fraktion aus, dass diese eine Nutzung unterstützt. Der ehemalige Regierungspräsident Diegel hat das Projekt “Zukunftskommission“ gelobt und habe zugesagt, dass der Stadt Hagen als Nothaushaltskommune aufgrund dessen erleichterte Bedingungen in bestimmten Bereichen eingeräumt werden sollte. Er möchte in Erfahrung bringen, ob diese Zusagen eingefordert wurden. Falls nicht, solle dieses erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Dehm berichtet, dass alle Kommunalaufsichten in NRW der Auffassung sind, dass die Geschäftsgrundlage aufgrund der Änderung des § 76 GO NRW eine andere ist. Daher ist davon auszugehen, dass es keinen Hagener Sonderweg geben wird. Als Vorteil sei zu werten, dass die Stadt Hagen bereits geübt ist in der Erarbeitung gemeinsamer Zielkorridore. Bislang wurde davon ausgegangen, dass die Beteiligung am Hilfsmittelprojekt freiwillig sein wird. In den aktuellen Gesprächen wurde mitgeteilt, dass es sich um eine verbindliche Teilnahme handeln wird. Die kommunalen Spielräume werden bei einer Teilnahme noch weiter reduziert. Er merkt an, dass eine Umsetzung für die Nothaushaltskommunen nur sinnvoll sei, wenn ein Effekt entsteht. Eine gerechte Aufteilung unter allen Kommunen wird unter diesem Aspekt nicht möglich sein. Das Gesetz und das weitere Verfahren ist abzuwarten.
