14.07.2011 - 5.55 Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.55
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.06.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.
Im Westen sind die Rehstraße und die S-Bahnlinie die Begrenzung.
Im Osten reicht das Plangebiet bis zur Minervastraße und nördlich der B 7 bis zum Parkplatz der Fa. Hawker GmbH, unter Einschluss des Hauses Dieckstraße 42.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86 kB
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2
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(wie Dokument)
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255,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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145,6 kB
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