14.07.2011 - 5.11 Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.004.124,88 € wird nach § 25 Abs.2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

  1. Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs.2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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