14.07.2011 - 5.14 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41
Euro wird wie folgt verwendet:
·
Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
1,7 MB
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