14.07.2011 - 5.14 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden muss, das Wort Gewinnabführung mit dem Wort Ergebnisabführung auszutauschen.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41 Euro wird wie folgt verwendet:

 

·        Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1567&TOLFDNR=137226&selfaction=print