14.07.2011 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung die   Tagesordnungspunkte

 

I.5.29               Neues Konzept für die Stadtteilbücherein in Haspe und Hohenlimburg

Vorlage 0564/2011

I.5.41               Planfeststellungsverfahren Erweitung des Steinbruchs Donnerkuhle durch Vertiefung

Vorlage 0534/2011

I.5.51               Teiländerung Nr. 92 – Im langen Lohe

                        hier: Einleitung gemäß § 1 (8) BauGB

Vorlage 0027/2011

I.5.52               Bebauungsplan Nr. 1/11 – Im langen Lohe

                        hier: Einleitung Bebauungsplanverfahrens

Vorlage 0027/2011

 

abzusetzen, weil die Fraktionen bei den ersten beiden Punkten weiteren  Beratungsbedarf angemeldet haben und bei den letzten beiden Punkten Änderungen aufgetreten sind, welche von der Verwaltung aufbereitet werden müssen.

 

Des Weiteren weist er auf die neue Vorlage 0699/2011  - Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften hin, welche im Gesamtzusammenhang unter dem Tagesordnungspunkt I.4.1. beraten werden sollte.

 

Der Rat äußert gegen die Änderungen keine Bedenken.

 

 

 

Herr O. berichtet, dass unabhängig vom Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2011, - L 19 AS 2202/10 – und der anhängigen Revision beim BSG AZ.: - B 4 AS 109/11 R – nach Gesetz und Verordnung ein so genannter Bagatellwert in Höhe von 5 qm bestehe, welcher nach ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung der “angemessenen Wohnungsgröße“ Anwendung finde. Er möchte in Erfahrung bringen, wann in Hagen die Anwendung für alle entsprechenden Fälle erfolgt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr O. weist darauf hin, dass seit dem 01.01.2009 kein qualifizierter Mietpreisspiegel für Hagen existiere. Es gelte nur ein sogenannter “einfacher Mietspiegel“, der keinerlei Rechtsgültigkeit besitze. In Hagen werde nicht berücksichtigt, dass für Kleinwohnungen ein Mietpreisaufschlag verlangt werden könne. Der angemessene Mietzins müsse gemäß der Wohngeldtabelle inklusive 10 % Aufschlag ermittelt werden (sogenannte “Produkttheorie“). Diese Rechtsauffassung sei beratend auch von Herrn Dr. Jürgen Brand (ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts NRW) mitgeteilt worden. Er möchte wissen, wann die Berechnung nach der “Produkttheorie“, welche zur Ermittlung der “angemessenen Kosten der Unterkunft“ unerlässlich sei, in Hagen Anwendung findet.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert hierfür ebenfalls eine schriftliche Antwort zu.

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