14.07.2011 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung die Tagesordnungspunkte
I.5.29 Neues Konzept
für die Stadtteilbücherein in Haspe und Hohenlimburg
Vorlage 0564/2011
I.5.41 Planfeststellungsverfahren
Erweitung des Steinbruchs Donnerkuhle durch Vertiefung
Vorlage 0534/2011
I.5.51 Teiländerung Nr. 92 – Im
langen Lohe
hier: Einleitung gemäß §
1 (8) BauGB
Vorlage 0027/2011
I.5.52 Bebauungsplan Nr. 1/11 – Im
langen Lohe
hier: Einleitung
Bebauungsplanverfahrens
Vorlage 0027/2011
abzusetzen, weil
die Fraktionen bei den ersten beiden Punkten weiteren Beratungsbedarf angemeldet haben und bei den
letzten beiden Punkten Änderungen aufgetreten sind, welche von der Verwaltung
aufbereitet werden müssen.
Des Weiteren weist
er auf die neue Vorlage 0699/2011 -
Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei
städtischen Beteiligungsgesellschaften hin, welche im Gesamtzusammenhang unter
dem Tagesordnungspunkt I.4.1. beraten werden sollte.
Der Rat äußert
gegen die Änderungen keine Bedenken.
Herr O. berichtet, dass unabhängig vom Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2011, - L 19 AS 2202/10 – und der anhängigen Revision beim BSG AZ.: - B 4 AS 109/11 R – nach Gesetz und Verordnung ein so genannter Bagatellwert in Höhe von 5 qm bestehe, welcher nach ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung der “angemessenen Wohnungsgröße“ Anwendung finde. Er möchte in Erfahrung bringen, wann in Hagen die Anwendung für alle entsprechenden Fälle erfolgt.
Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Antwort zu.
Herr O. weist darauf hin, dass seit dem 01.01.2009 kein qualifizierter Mietpreisspiegel für Hagen existiere. Es gelte nur ein sogenannter “einfacher Mietspiegel“, der keinerlei Rechtsgültigkeit besitze. In Hagen werde nicht berücksichtigt, dass für Kleinwohnungen ein Mietpreisaufschlag verlangt werden könne. Der angemessene Mietzins müsse gemäß der Wohngeldtabelle inklusive 10 % Aufschlag ermittelt werden (sogenannte “Produkttheorie“). Diese Rechtsauffassung sei beratend auch von Herrn Dr. Jürgen Brand (ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts NRW) mitgeteilt worden. Er möchte wissen, wann die Berechnung nach der “Produkttheorie“, welche zur Ermittlung der “angemessenen Kosten der Unterkunft“ unerlässlich sei, in Hagen Anwendung findet.
Herr Oberbürgermeister Dehm sichert hierfür ebenfalls eine schriftliche Antwort zu.
