12.05.2011 - 5.19 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig erinnert an die Bürgeranhörung, dort sei lediglich die Erschließung der Haßleyer Insel durch eine gemeinsame Zufahrt der beiden Teilbereiche erörtert worden. Er bittet dieses nochmals zu prüfen.
Herr Grothe erklärt, dass die Vorlage den nördlichen Teil der Haßleyer Insel behandelt. Herr Ludwig hat die Befassung des südlichen Teils angesprochen. Es handelt sich hierbei um den Entwurf einer Teiländerung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, welcher in der letzten Bürgeranhörung neben dem in der Aufstellung befindlichen B-Plan erörtert wurde. Die von Herrn Ludwig angesprochene Zufuhrt wird über das entsprechende B-Plan Verfahren geregelt. Der Kreisverkehr an der Hünenpforte ist damals als alleinige Zufahrt für beide Flächen geprüft worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Nutzung der Gesamtfläche betrachtet und nicht wie heute die mögliche Nutzung der Fläche eines Möbelhauses.
Herr Ludwig bittet darum, dass die Diskussion um die Zufahrtsregelung im weiteren B-Plan Verfahren erfolgt.
Herr Dücker merkt an, dass darüber bereits im Stadtentwicklungsausschuss bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans diskutiert wurde. Da die Fußwegeverbindung dann verloren gehen und das Areal für ENERVIE verkleinert würde, habe sich der Ausschuss dagegen entschieden.
Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie gegen jede Bebauung der Haßleyer Insel sei, jedoch für jede Art der Bürgerbeteiligung. Daher finde die Teiländerung keine Zustimmung (Absatz 1) aber die Offenlegung schon (Absatz 2).
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt daher über den 1. und 2. Absatz einzeln abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom
24.03.2011 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B mit der Begründung und dem
Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 24.03.2011 wir Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
Nächster
Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 3. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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3,1 MB
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3
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4
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(wie Dokument)
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177,7 kB
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