12.05.2011 - 5.19 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig erinnert an die Bürgeranhörung, dort sei lediglich die Erschließung der Haßleyer Insel durch eine gemeinsame Zufahrt der beiden Teilbereiche erörtert worden.  Er bittet dieses nochmals zu prüfen.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Vorlage den nördlichen Teil der Haßleyer Insel behandelt. Herr Ludwig hat die Befassung des südlichen Teils angesprochen. Es handelt sich hierbei um den Entwurf einer Teiländerung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, welcher in der letzten Bürgeranhörung neben dem in der Aufstellung befindlichen B-Plan erörtert wurde. Die von Herrn Ludwig angesprochene Zufuhrt wird über das entsprechende B-Plan Verfahren geregelt. Der Kreisverkehr an der Hünenpforte ist damals als alleinige Zufahrt für beide Flächen geprüft worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Nutzung der Gesamtfläche betrachtet und nicht wie heute die mögliche Nutzung der Fläche eines Möbelhauses.

 

Herr Ludwig bittet darum, dass die Diskussion um die Zufahrtsregelung im weiteren B-Plan Verfahren erfolgt.

 

Herr Dücker merkt an, dass darüber bereits im Stadtentwicklungsausschuss bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans diskutiert wurde. Da die Fußwegeverbindung  dann verloren gehen und das Areal für ENERVIE verkleinert würde, habe sich der Ausschuss dagegen entschieden.

 

Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie gegen jede Bebauung der Haßleyer Insel sei, jedoch für jede Art der Bürgerbeteiligung. Daher finde die Teiländerung keine Zustimmung (Absatz 1) aber die Offenlegung schon (Absatz 2).

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt daher über den 1. und 2. Absatz einzeln abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 24.03.2011 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 24.03.2011 wir Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 3. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage