24.02.2011 - 5.36 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 12.01.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) - Wohnbebauung Steltenberg / Flurstück 1300– gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/10 (621) –Wohnbebauung Steltenberg / Flurstück 1300 – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. 

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Bereich der Letmather Straße/Ecke Erlacker. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 7 und beinhaltet das Flurstück 1300.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird im 1. Halbjahr 2011 eingeholt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage