24.02.2011 - 5.30 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 –Schwert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 –Schwerter Straße / Im Sümmern–; 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)) mit den in dunkelgrüner sowie blauer Farbe eingetragenen Änderungen / Änderungen im Verfahren einschließlich der Begründung vom 11.01.2011 nach § 10 des BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der jeweils zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 –Schwerter Straße / Im Sümmern–; 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) vom 11.01.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet / Änderungsgebiet des vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 –Schwerter Straße / Im Sümmern– umfasst ausschließlich dessen Erweiterungsbereich zwischen der Schwerter Straße, dem Hellweg Baumarkt, der Grünfläche zwischen dem Bereich Hammersteinstraße und dem Bereich Schieferstraße / Am Bügel sowie der (Wohn–) Bebauung zwischen Schieferstraße und Schwerter Straße.

 

Es sind dies die Flurstücke: 110, 111, 113, 114, 815, 821, 822, 823,

Flur 4, Gemarkung Boele.

 

und die Flurstücke: 576 (tlw.), 577, 578 (tlw.), 579, 580,

Flur 23, Gemarkung Boele.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen (Urkundsplan / Sitzungsplan) ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1:500 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Februar / März 2011

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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