24.02.2011 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen fordert, dass der Landschafts- und Denkmalsschutz eingebunden werden sollte.

 

Herr Klinkert merkt an, dass sich der Rat mit der Thematik bereits 1980 befasst habe. Der Sinn des Bebauungsplanes gehe nicht aus der Vorlage hervor.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Vorlage den Schutz der Besonderheit des Gebietes plausibel darstellt.

 

Herr Grothe ergänzt, dass das Gebiet geschützt werden soll, da bereits einzelne Anfragen für neue Bebauungen eingegangen sind.

 

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66   - Goldene Pforte -.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11   (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45, beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächste Verfahrensschritte sind die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Einleitung beschlossen, Verfahren ruht aber im Moment

 

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Anlagen zur Vorlage