24.02.2011 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen fordert, dass der Landschafts- und Denkmalsschutz eingebunden werden sollte.
Herr Klinkert merkt an, dass sich der Rat mit der Thematik bereits 1980 befasst habe. Der Sinn des Bebauungsplanes gehe nicht aus der Vorlage hervor.
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Vorlage den Schutz der Besonderheit des Gebietes plausibel darstellt.
Herr Grothe ergänzt, dass das Gebiet geschützt werden soll, da bereits einzelne Anfragen für neue Bebauungen eingegangen sind.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66 - Goldene Pforte -.
b) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.
c) Der Rat der Stadt beschließt die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11 (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs.
1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den
Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet
erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45,
beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden
durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächste Verfahrensschritte sind
die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst
anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit
der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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805,4 kB
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