24.02.2011 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet öst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier erklärt sich gemäß § 43 in Verbindung mit § 31 GO NW für befangen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet östlich der Rehstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet wird im Westen von der Rehstraße, im Norden von der Wehringhauser Straße und der S-Bahnlinie, im Osten von der Minervastraße und im Süden bzw. Südwesten von der Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrenschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll im Frühjahr 2011 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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20.04.2011

Bürgeranhörung wird vorbereitet.

03.11.2011

Für den Gesamtbereich wird derzeit ein Konzept erarbeitet.

03.04.2012

Für das Tal der Ennepe (Bereich Hauptbahnhof bis Haspe) werden die Konzepte für Teilbereiche nach und nach erarbeitet.

26.09.2012

Hinsichtlich der Altlastenuntersuchung gibt es problematische Verhandlungen mit Enervie.

06.05.2013

Grundlagenklärung erforderlich Altlasten etc.

 

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Anlagen zur Vorlage