24.02.2011 - 5.35 Bebauungsplanverfahren Nr.: 8/10 (623) –Südufe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie der Einleitung des Verfahrens zustimmt. Es wird von dieser Fläche erwartet, dass sie als Erholungsgebiet genutzt werden kann. Die Ansiedlung von Cargo-Beamer werde kritisch geprüft.
Herr Thielmann führt für die FDP-Fraktion aus, dass diese das Vorhaben ablehnen wird, da das Gebiet lediglich als Erholungsgebiet genutzt werden sollte.
Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass die Ansiedlung von Cargo-Beamer positiv geprüft werden sollte. Ein eklatanter Widerspruch zum Erholungsgebiet ist nicht zu befürchten, daher wird dieses Verfahren zur Prüfung eingeleitet.
Herr Kohaupt berichtet, dass auf der Fläche jahrzehntelang ein Güterbahnhof war. Die Stadt Hagen müsse froh sein über alle Firmen, die in Hagen investieren wollen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem in das Plangebiet miteinbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:
Gemarkung Boele, Flur 1:
48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125, 126.
Gemarkung Boele, Flur 2:
9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.), 420.
Gemarkung Boele, Flur 29:
13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130, 131.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs– / Erschließungskonzepte im 2. Quartal 2011 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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