24.11.2010 - 3 Neuss barrierefrei - Vorstellung des Projektes

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Wortprotokoll

Herr Wirth bittet Herrn Jansen von der Stadt Neuss über das Projekt Neuss barrierefrei zu berichten. Herr Jansen erwähnt einleitend, dass im Hinblick auf das Behindertengleichstellungsgesetz NRW in Neuss vor einiger Zeit die Projektgruppe „Leben ohne Barrieren“ und ein Runder Tisch zum Thema „Barrierefreiheit“ gebildet wurden. Ziel dieser Aktionen war es, in Neuss Barrieren in Gebäuden und in den Köpfen der Menschen abzubauen bzw. zu vermeiden. Es sollten Anreize für mehr Barrierefreiheit geschaffen werden; Einrichtungen, die bereits barrierefrei sind, sollten belohnt werden. Dabei sollte sich der Blick nicht nur auf Menschen mit Behinderung richten, aus diesem Grunde wurde auch der Pfeil als Auszeichnung gewählt. Dieser weiße Pfeil auf gelbem Grund signalisiert den Kunden und Besuchern: „Hier kommt man rein!“. Er symbolisiert aber auch, dass sich die Stadt Neuss auf den Weg gemacht hat, eine barrierefreie Stadt zu werden. Herr Jansen merkt an, dass von der früheren Behindertenbeauftragten der Landesregierung das Signet „NRW ohne Barrieren“ mit vier verschiedenen Piktogrammen eingeführt worden sei. In Neuss habe man sich aber bewusst entschieden, diese Piktogramme nicht zu verwenden, da verschiedene Piktogramme eher verwirren. Hinsichtlich der Kriterien für die Vergabe der Piktogramme bestehen derzeit auch viele Unklarheiten. Außerdem stellt der Pfeil mit dem Schriftzug „Neuss barrierefrei“ einen Ortsbezug für die Bürger her und die Verleihung des Pfeiles sei für den Antragsteller - im Gegensatz zu den Piktogrammen des Landes - kostenfrei. Die Idee für ein derartiges Projekt entstand ursprünglich in Berlin, wo bereits viele Objekte und Einrichtungen ausgezeichnet wurden. Dort hat man eine große Datenbank erstellt, auf die interessierte Bürger über das Internet zugreifen können. Herr Jansen erwähnt, dass der weiße Pfeil auf gelbem Grund von der Stadt Berlin geschützt sei, der Stadt Neuss sei eine kostenlose Lizenz zur Verfügung gestellt worden.

 

Herr Jansen führt aus, dass alle barrierefreien Einrichtungen, die die Kriterien der Stadt Neuss erfüllen, ausgezeichnet werden können, so z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Apotheken und Restaurants. Für die Vergabe des Signets gibt es fünf Grundkriterien: 

 

  1. stufenloser Zugang (gegebenenfalls über Rampe oder Lift)
  2. ausreichend breite Türen von 90 cm (in Altbauten sind in Ausnahmefällen auch 80 cm ausreichend)
  3. ausreichende Bewegungsflächen von 150 x 150 cm (mindestens aber von 120 x 120 cm)
  4. Markierung von gefährlichen Glastüren und Stufen
  5. Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen und persönliche Hilfen

Darüber hinaus gibt es Kriterien für bestimmte Einrichtungsarten. So muss z.B. eine Gaststätte zwingend über ein barrierefreies WC verfügen, ein Supermarkt muss ausreichend breite Gänge aufweisen. Herr Jansen führt weitere Kriterien für Bekleidungsgeschäfte, Schwimmbäder, Versammlungsstätten und Bahnhöfe auf. Ein Objekt soll möglichst für alle nutzbar sein, es soll niemand ausgeschlossen werden. Dabei profitieren nicht nur Rollstuhlfahrer von der Barrierefreiheit, sondern auch Senioren, Menschen mit Kinderwagen und andere Personen.

Herr Jansen skizziert kurz den Ablauf der Prüfung und der Vergabe.
Vor der Vergabe des Zeichens „Neuss barrierefrei“ muss die interessierte Einrichtung einen Antrag stellen. Ein Mitarbeiter der Verwaltung vermisst das Objekt. Danach erfolgt eine Begehung durch das Begehungsteam, es überprüft dann die einzelnen Kriterien. Das Begehungsteam bilden ein Vertreter der Einrichtung, ein Vertreter der Stadt Neuss, der Behindertenbeauftragte und ggf. ein Techniker und ein Mensch mit Behinderung. Das über die Begehung gefertigte Protokoll bildet die Entscheidungsvorlage für den Behindertenbeauftragten. Sind die Kriterien ausreichend erfüllt, wird das Signet - möglichst unter Beteiligung der Presse - verliehen. Auch in Neuss soll eine Datenbank erstellt werden. Die Aktion in Neuss wurde im September gestartet, inzwischen liegen 18 Anträge auf Erteilung des Signets vor.

 

Herr Wirth zeigt sich begeistert von dem Projekt der Stadt Neuss. Herr Hentschel erkundigt sich nach den Kosten, die der Stadt Neuss entstehen. Herr Jansen teilt mit, dass der Stadt Neuss Personalkosten für eine Stelle entstünden, darüber hinaus entstehen Kosten für die Aufkleber. Es wird festgestellt, dass Geschäfte und Einrichtungen durch die Verleihung des Signets durchaus einen Wettbewerbsvorteil haben können. Auf Nachfrage teilt Frau Gleiß mit, dass Berlin bereits zugesagt habe, auch mit der Stadt Hagen einen kostenlosen Lizenzvertrag abzuschließen. Sie berichtet, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit einzelne Einrichtungen besuchen könne, bereits in der Vergangenheit habe sie im Rahmen ihrer Arbeit Begehungen durchgeführt. Bei den Besichtigungen sollten dann zusätzlich Freiwillige aus dem Behindertenbeirat die Barrierefreiheit der Objekte prüfen. Die Kosten, die für die Schilder entstehen, könnte man durch Sponsoren decken. Somit wäre die Aktion für die Stadt Hagen kostenneutral. Frau Kreiß ergänzt hierzu, dass der Verwaltungsvorstand die Verwaltung bereits beauftragt habe, ein Konzept für das Projekt zu erstellen.

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