23.11.2010 - 4 Regelmäßiger Bericht der Ausländerstelle über n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Da Frau
Thomzig aufgrund der Knappheit der terminverschiebung nicht anwesend sein
konnte, ließ sie folgendes mitteilen:
Geplante Gesetzesänderung
Die Bundesregierung initiiert
ein Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer
von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher
Vorschriften.
BR-Drucksache 704/10
(Gesetzentwurf)
Inhalt
§
Schaffung eines neuen Straftatbestandes zur Bekämpfung von Zwangsheirat
in Anlehnung an die Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung,
§
Verlängerung der Antragsfrist betr. zivilrechtliche Aufhebung von durch
widerrechtliche Drohung zustande gekommenen Ehen,
§
Wiederkehrrechte für Betroffene;
§
Änderung ausländerrechtlicher Regelungen in den Bereichen Teilnahme an
Integrationskursen und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis,
§
Verlängerung der Mindestbestandszeit von Ehen betr. eigenständiges
Aufenthaltsrecht von jetzt 2 auf zukünftig 3 Jahre,
§
Aufhebung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern und
Geduldeten für Schulbesuch, Ausbildung oder Studium.
Dem Bundestag liegt ein Antrag
auf Unterstützung der visumfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger
für Kurzaufenthalte vor. Die Initiative geht von der Fraktion Bündnis 90/Die
Aufhebung der Gebührenbefreiungen für den eAT im Gespräch
Die Bundesregierung teilte mit, dass im Rahmen der derzeit laufenden Abstimmung einer Gebührenkonzeption zwischen Bund und Ländern im Zusammenhand mit dem elektronischen Aufenthaltstitel auch die bisher in der Aufenthaltsverordnung geregelten Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen überprüft werden.
EU-Visumpflicht
für Albaner und Bosnier aufgehoben
Albanische und bosnische Bürger können ab 15. Dezember 2010 ohne Visum in die Europäische Union einreisen, wenn sie im Besitz eines biometrischen Passes sind und keine Einreiseverweigerung z.B. aufgrund vorab erfolgter Ausweisung oder Abschiebung verfügt wurde. Die EU-Kommission verbindet die neue Reisefreiheit allerdings mit einem Monitoring-Prozess um Asylmissbrauch zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass die Reisefreiheit überwacht wird.
Die Reisefreiheit besteht damit für alle Länder des Westbalkans mit Ausnahme des - von fünf EU-Staaten weiterhin nicht anerkannten – Kosovo. Die Visa-Liberalisierung gilt im Schengen-Raum, dem die beiden EU-Staaten Großbritannien und Irland nicht angehören, dafür aber die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen und Island.
Entwicklung der
monatlichen Asylantragszahlen ab Januar 2010 sowie Vorjahreswerte zum Vergleich
(Quelle
Statistik des BAMF vom 19.10.2010)
Im bisherigen Jahr 2010 (Zeitraum Januar bis Oktober) wurden 32.653 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2009 waren es 22.935 Erstanträge; dies bedeutet einen Anstieg um 42,4 %. Im Oktober 2010 stellten 4.755 Personen einen Asylerstantrag. Gegenüber dem Monat September (4.535 Personen) stieg die Zahl der Erstanträge um 4,9 %. Somit ist dies der höchste Monatswert seit Januar 2003 (6.124 Erstanträge). Bei den Erstanträgen im Oktober 2010 stammten mit 2.195 Asylerstanträgen die meisten Personen aus Europa; fast die Hälfte aller Asylerstantragsteller (46,2 %) kam somit von diesem Kontinent. Auf Platz 1 in der Top-Ten-Liste der zugangsstärksten Herkunftsländer befindet sich wie auch im Vormonat das HKL Serbien mit 1.083 Erstanträgen. Im Vergleich zum Vormonat (September 2010: 800 Erstanträge) hat sich die Zahl der Erstanträge um 35,4 % erhöht. Platz 2 in der Top-Ten-Liste der zugangsstärksten Herkunftsländer nimmt im aktuellen Monat das HKL Mazedonien mit 746 Erstanträgen ein. Im Vergleich zum Vormonat (September 2010: 521 Erstanträge) stieg die Zahl der Erstanträge um 43,1 %. Platz 3 der zugangsstärksten Herkunftsländer im aktuellen Berichtsmonat nimmt mit 545 Erstanträgen das HKL Afghanistan ein. Im Vergleich zum Vormonat (September 2010: 559 Erstanträge) sank hier die Zahl der Erstanträge leicht um 2,5 %. Im bisherigen Berichtsjahr worden 4.784 Erstanträge aus Afghanistan gezählt, im Vergleich zum Vorjahr (Januar bis Oktober 2009: 2.603 Erstanträge) hat sich der Wert fast verdoppelt (+83,8 %).
Im Oktober 2010 sind 1.034 Folgeanträge beim Bundesamt eingegangen. Im Vergleich zum September 2010 (766 Folgeanträge) ist die Zahl der Folgeanträge um 35,0 % gestiegen. Im Zeitraum Januar bis Oktober 2010 stellten 5.655 Personen einen Folgeantrag. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum wurden 4.582 Folgeanträge gestellt. Damit liegt der kumulierte Wert des Berichtsjahres mit 23,4 % über dem Vorjahresstand.
Wichtiger Hinweis: Da die Feuerwehr darauf besteht, dass der
Fotoautomat in der Böhmerstr. 1 verschwindet oder extrem abgesichert wird,
steht dieser den Bürgern - in erster Linie den ausländischen - ab dem
Jahreswechsel nicht mehr zur Verfügung.
