16.12.2004 - 32 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Verfasser : Herr Dr. Brauers
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt macht auf die Änderungsvorschläge der vorberatenden Gremien und die als Tischvorlage ausliegende Endfassung des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft aufmerksam und erläutert die einzelnen Änderungen.
Herr
Sondermeyer weist auf die ausliegenden Änderungsanträge der PDS zum
Vertrag hin. Außerdem schlage die PDS vor, der Rat möge beschließen, den Beirat
um einen Vertreter für die Interessen der Behinderten zu erweitern. Über diese
Ergänzung solle eine namentliche Abstimmung durchgeführt werden.
Frau Kingreen ergänzt, dass
es überlegenswert sei, über einen Interessenvertreter der Behinderten als
Beiratsmitglied nachzudenken. Sie schlägt vor, die im Sozialausschuss
beschlossene Besetzung des Beirates so zu verabschieden und über mögliche
Erweiterungen dort erneut zu beraten. Neben den Behinderten seien ihrer
Auffassung nach auch die Migranten von der Hartz IV Gesetzgebung betroffen und
sollten auch durch einen Vertreter im Beirat präsent sein.
Herr
Sondermeyer schließt sich dem Vorschlag von Frau Kingreen an gibt
jedoch zu bedenken, dass eine Erweiterung des Beirates nur durch einen
einstimmigen Beschluss der Trägerversammlung erfolgen könne.
Herr Weber schlägt vor
den Beirat um einen Vertreter des Behindertenbeirates zu erweitern.
Frau Kingreen beantragt,
ebenfalls einen Vertreter des Integrationsrates als Mitglied des Beirates
aufzunehmen.
Herr Strüwer erinnert an
die Diskussion über die Besetzung der Vertreter der Arbeitslosengemeinschaften
in der Sitzung des Sozialausschusses. Es sei Einvernehmen erzielt worden, dass
diese Entscheidung nicht politisch entschieden werden könne sondern es dem
Beirat überlassen werden solle, mögliche weitere Vertreter zu entsenden, wie
dies auch von Frau Kingreen angesprochen worden sei.
Herr
Gerbersmann beantragt vor der Beschlussfassung des
Tagesordnungspunktes eine Sitzungsunterbrechung.
Herr Weber greift noch
einmal den Vorschlag auf, zwei Vertreter der Gewerkschaften als Mitglieder des
Beirates aufzunehmen. Dies sei einvernehmlich mit der Bundesagentur für Arbeit
diskutiert worden und könne so vom Rat der Stadt mit beschlossen werden..
Die Sitzung wird von 16.45 Uhr bis 17.15 Uhr
unterbrochen.
Herr Röspel führt aus,
man habe sich während der Sitzungsunterbrechung dahingehend geeinigt, den in §
7 des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft genannten Beirat
um je einen Vertreter des Behindertenbeirates und des Integrationsrates sowie
um insgesamt zwei Vertreter der örtlichen Gewerkschaften zu erweitern.
Herr Demnitz macht noch
einmal auf die von Herrn Sondermeyer beantragte namentliche Abstimmung
aufmerksam und möchte wissen, wer diesen Antrag unterstützt.
(Anmerkung des
Schriftführers: Der Antrag wird von drei Mitgliedern des Rates unterstützt.
Dies reicht nach § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung
einer geheimen Abstimmung aus.)
Herr
Gerbersmann beantragt daraufhin für die CDU-Fraktion eine geheime
Abstimmung über die Besetzung des Beirates.
(Anmerkung des
Schriftführers: Der Antrag auf geheime Abstimmung hat Vorrang vor dem Antrag
auf namentlich Abstimmung.)
Für die
Wahlkommission werden die Ratsmitglieder Wolfgang Röspel, Werner Heider,
Rüdiger Ludwig, Victor Dücker und Markus Hammer vorgeschlagen.
Herr Demnitz weist noch
einmal darauf hin, dass es bei der geheimen Abstimmung um den Vorschlag zur
Besetzung des Beirates mit den Ergänzungen gehe, auf die man sich während der
Sitzungsunterbrechung verständigt habe.
Nach Abschluss
des Wahlvorganges gibt Herr Demnitz das Abstimmungsergebnis über die
Besetzung des Beirates bekannt.
Abgegebene
Stimmen: 56
Ungültige
Stimmen: 0
Ja-Stimmen: 37
Nein-Stimmen: 18
Enthaltungen: 1.
Herr Demnitz stellt fest,
dass der Vorschlag zur Besetzung des Beirates mit Mehrheit so beschlossen
wurde.
Herr
Sondermeyer macht auf die von der PDS eingereichten
Änderungsanträge aufmerksam, die der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt sind.
Herr Dr.
Schmidt nimmt aus Sicht der Verwaltung kurz zu den von Herrn Sondermeyer
angesprochenen Änderungsanträgen Stellung.
Herr Demnitz stellt die
von der PDS gestellten Änderungsanträge zum Ausgestaltungsvertrag getrennt zur
Abstimmung.
1. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, dass der ARGE eine unabhängige Schiedsstelle
anzugliedern sei. Die Aufgaben der Schiedsstelle liegen insbesondere bei
Streitigkeiten zwischen dem ARGE-Mitarbeiter und dem ALG-II Empfänger. Sie soll
eine Empfehlung zur Beilegung der Streitigkeiten aussprechen. Dieser Empfehlung
sei zu folgen, soweit rechtliche Bereich des SGB nicht davon berührt werden.
Sie hat das Recht, dem Betroffenen einen anderen ARGE-Mitarbeiter zuzuweisen.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle in offiziellen Widerspruchsverfahren. Sie
hat das Recht die Betroffenen zu befragen. Die Schiedsstelle wird gebildet aus
je zwei Vertretern der Stadt und der Agentur für Arbeit sowie vier Vertretern
die vom Beirat der ARGE gewählt werden, diesem aber nicht angehören dürfen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
2. Der
ARGE-Vertrag wird in der Präambel um die Ziele der Arbeitsgemeinschaft erweitert.
10. Die Arbeitsgemeinschaft stellt sicher, dass ALG-II Berechtigte, die unter
dem Status des Schwerbehinderten fallen, nur durch fachlich geschultes und
geeignetes Personal betreut wird.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
3. Der
ARGE-Vertrag wird in der Präambel um die Ziele der Arbeitsgemeinschaft erweitert.
11. Es ist sicherzustellen, dass die Übernahme der Wohnungskosten (mit Nebenkosten)
in kulanter Art gehandhabt wird. Auf eine Festlegung der Kostenübernahme durch
die unterste Stufe des Hagener Mietspiegels wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
4. Der
ARGE-Vertrag wird in der Präambel um die Ziele der Arbeitsgemeinschaft erweitert.
12. Die Arbeitsgemeinschaft stellt sicher, dass die Arbeitsgelegenheiten / Qualifizierungsmaßnahmen
nur unter folgenden Punkten als Voraussetzung angeboten werden:
- Die Freiwilligkeit des Betroffenen zwingend erforderlich ist.
- Keine Aufwandsentschädigung unter 2;00 €/Stunde.
- “Lohnfortzahlung im Krankheitsfall”.
- Übernahme von Fahrtkosten durch die Träger der Maßnahme.
- Keine Vergabe an Träger, die nicht eine Vereinshaftpflicht oder
Vergleichbares für
den Tätigen vorweisen können.
- Keine Vergabe an Träger, die innerhalb der letzten zwei Jahre die zu
besetzende
Stelle mit normalen Arbeitskräften
besetzt hatten und dieses Tätigkeitsfeld durch
eine Arbeitsgelegenheit neu besetzen
wollen.
- Die Träger müssen den Qualifikationsteil und den Betreuungsanteil der
Maßnahme
lückenlos im Einzelfall nachweisen.
- Der Aufwandsentschädigungsanteil, den die Leistungserbringer für sich in An
spruch nehmen, ist im Einzelfall genau
zu belegen.
- Träger einer Maßnahme, die wiederholt gegen die Ziele der Präambel dieses
Ver-
trages verstoßen, werden für die Dauer
von fünf Jahren nicht mehr bei der Vergabe
von Maßnahmen berücksichtigt.
- Es werden nur Träger für eine Qualifizierungsmaßnahme berücksichtigt, die
sicher
stellen können, dass die
Qualifizierungsmaßnahme zu einer direkten Wiederein
gliederung in den 1. Arbeitsmarkt führt.
- ABM-Maßnahmen (und Vergleichbares) sowie Selbsthilfeprojekte, die eine Einbe
ziehung der Betroffenen und eine echte
Qualifikation für den 1. Arbeitsmarkt bein
halten, sind in jedem Fall einer
Arbeitsgelegenheit vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
5. Der
ARGE-Vertrag wird in der Präambel um die Ziele der Arbeitsgemeinschaft erweitert.
13. Die Arbeitsgemeinschaft stellt sicher, dass ausreichend Fachpersonal für
die psychosoziale Betreuung von Betroffenen vorhanden ist. Dies schließt eine
ausreichende Zahl von Fachärzten zur Begutachtung von Krankheiten und/oder
Behinderungen mit ein, unter der Berücksichtigung der Erwerbsfähigkeitsregel
nach dem SGB.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
6. Der
ARGE-Vertrag wird im § 5 um einen Absatz 5 ergänzt:
5. Der Beirat hat auf den Trägerversammlungen Rederecht und Stimmrecht in
Person des/der Beiratsvertreterin.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
7. Der
ARGE-Vertrag wird im § 7 Absatz 5 ergänzt um den Satz:
Er wird auch über die Vergabepraxis an Maßnahmeträger und der Vergabepraxis der
“Ein-Euro-Jobs” informiert.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
8. Der
ARGE-Vertrag wird im § 10 um einen Absatz 3 ergänzt:
Es ist sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen mit Publikumsverkehr
behindertengerecht gestaltet sind. Dies gilt auch für die Bereitstellung von
Formularen und Bescheiden sowie die Bereitstellung von einer Assistenz.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
Herr Manfred Weber erklärt, dass die PDS den Vertrag aus sozialpolitisch nicht vertretbaren Gründen ablehne.
Herr Demnitz stellt den Vertrag über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft zwischen der Stadt Hagen und der Agentur für Arbeit Hagen (Anlage 4 der Niederschrift), sowie die weiteren Punkte des Beschlussvorschlages getrennt zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss des Vertrages über die Ausgestaltung
einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II zwischen der Bundesagentur für
Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen zu.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
beschlossen.
2.
Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen “ARGE
Hagen”.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
3.
Der
Rat nimmt das in den Anlagen dargestellte Organisations-, Personal- und Finanztableau zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die im Vertrag vorgesehenen Zuweisungen
städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur ARGE Hagen in Abstimmung mit
dem Personalrat vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
5.
Der Rat benennt folgende Personen für die Trägerversammlung
Ordentliche Mitglieder Stellvertreter
Frau
Dorothee Machatschek Herrn
Ulrich Häßner
Herrn
Wolfgang Röspel Frau
Hildegard Kurte
Herrn
Dr. Christian Schmidt Herrn
Oberbürgermeister Peter Demnitz
Herrn
Gerd Steuber Herrn
Dr. Thomas Brauers
Frau
Karin Flüshöh Herrn
Günter Brandau
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
6.
Der Rat benennt als Vorsitzenden der Trägerversammlung Frau
Dorothee Machatschek und als Stellvertreter Herrn Wolfgang Röspel.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
7.
Der
Rat beauftragt die unter 5 (1 – 5) genannten Mitglieder der
Trägerversammlung der Benennung von Herrn Hans-Günther Rumberg zum
Geschäftsführer der ARGE Hagen für die Dauer von drei Jahren zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
beschlossen.
8.
Der Rat benennt folgende 5 Personen und deren Vertreter für
den Beirat
Ordentliche Mitglieder Stellvertreter
Frau
Hildegard Kurte Herrn
Wolfgang Röspel
Herrn
Peter Mervelskemper Frau
Birgit Buchholz
Frau
Ruth Sauerwein Frau
Barbara Richter
Herrn
Victor Dücker Herrn
Horst Wortmann
Herrn
Dr. Roland Stute Herrn
Fritz Brüggemann
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
beschlossen.
9.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, im Sozialausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss regelmäßig über den Fortgang in der ARGE Hagen zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen.
