16.12.2004 - 37 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) - Ortseingang Reh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 37
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Teilung des Bebauungsplanentwurfes in Teil 1 und
Teil 2.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/99; Teil 1 Ortseingang Reh liegt in der
Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft:
Þ im Westen unter Einbeziehung der Verbandsstraße vom Grundstück Feuerwache-Ost bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbeziehung der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurfes Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang Reh - nebst Begründung vom 20.10.2004, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist.
