16.12.2004 - 33 "Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ciupka bittet um Aufnahme in das Protokoll, dass er von der Verwaltung eine im Einzelfall dienliche kulante Regelung zu den Modalitäten der Rückzahlung erwarte, wie dies in den vorberatenden Gremien bereits angesprochen worden sei.

 

Herr Dr. Fischer weist auf den Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Nord hin und stellt diesen mit zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Ratsbeschluss vom 18.06.1998 hinsichtlich Punkt 3. Finanzierung und Kosten wird dahingehend geändert, dass die Berechnung der Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG nach den aktuellen Förderrichtlinien ohne vorherigen Abzug der Zuwendungen vom Gesamtaufwand erfolgt.

 

Dieser Abrechnungsmodus ist auch auf den 2. BA der Vorhaller Straße von Hartmannstraße bis Ophauser Straße 42 anzuwenden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Einzelfall etwaige Billigkeitslösungen voll auszuschöpfen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: