08.06.2010 - 4 Regelmäßiger Bericht der Ausländerstelle über n...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Thomzig berichtet folgendes:

Mit der am 18.04.2008 durch den EU-Ministerrat beschlossenen Verordnung (EG) Nr. 380/2008 verfolgt die EU das Ziel, in den Mitgliedstaaten einheitliche Aufenthaltstitel mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen für Drittstaatsangehörige einzuführen.

Der Stichtag für die Einführung in Deutschland ist der 01.05.2011.

In folgenden Fällen ist die Beantragung eines neuen eAT erforderlich:

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG

Ausstelllung von Aufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige von EU-Bürgern

Ausstellung einer Blauen Karte EU

Neuausstellung oder Verlängerung des Nationalpasses

Der eAT enthält neben einem Chip auf dem die Fingerabdrücke und ein biometrietaugliches Lichtbild aufgebracht sind, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über eine PIN gegeben. Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt. Aufenthaltstitel werden weiterhin in Hagen beantragt, die Ausstellung erfolgt jedoch über die Bundesdruckerei in Berlin. Die Produktion des eAT im Scheckkartenformat wird ca. vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Über die Kosten liegen noch keine Informationen vor. In der Praxis bedeutet dies, dass längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist zukünftig unbedingt zwei Monate vor Ablauf des Titels bzw. des Passes erforderlich. Weiter berichtet Frau Thomzig über die zu erwartende Einführung des „Daueraufenthalts EG“. Sie weist auf die Vorteile dieses neuen Aufenthaltstitels hin und bittet darum für den Erwerb dieses Titels zu werben. Auch über die neuen höheren Mindesteinkommensgrenzen für Verpflichtungserklärungen spricht Frau Thomzig. Um den Einladenden, die die Pfändungsobergrenze nicht erreichen, das Prozedere zu erleichtern, wurde es ermöglicht, eine Kaution in Höhe von 1600,00 € zu hinterlegen. Auf Wunsch kann die Kaution auch stehen bleiben für den nächsten Verwandtenbesuch.

 

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Beschluss:

 

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