09.12.2010 - 12 Bebauungsplanverfahren Nr.: 8/10 (623) –Südufe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warnck fragt nach der Verwaltungsmeinung zu dem Projekt, bewertet es aus Umweltschutzgründen als sinnvoll. Herr Gerbersmann vertritt die Ansicht, das Projekt sei so interessant, dass es prüfungswert sei. Herr Warmeling bewertet das Vorhaben als sinnvoll und fragt, ob das Bebauungsplanverfahren oder eine Machbarkeitsstudie das richtige Verfahren sei. Herr Voigt fragt nach dem Gebietsumfang des Verfahrens und weist auf die Erholungs- und Freizeitnutzung entlang des Hengsteysee hin. Herr Schumacher erläutert, es gehe um die Fläche des ehemaligen Nasslagers, im FNP sei die Fläche als Bahnfläche dargestellt. Prinzipiell sei es in dem Raum machbar,  alle Nutzungen auszuführen. Im Bebauungsplanverfahren sind die Belange zu prüfen und abzuwägen. Der Weg am Seeufer bleibe bestehen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem in das Plangebiet miteinbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:

 

Gemarkung Boele, Flur 1:

48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125, 126.

 

Gemarkung Boele, Flur 2:

9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.), 420.

 

 

Gemarkung Boele, Flur 29:

13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130, 131.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs– / Erschließungskonzepte im 2. Quartal 2011 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

     10

Dagegen:

       0

Enthaltungen:

       1

 

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Anlagen zur Vorlage