28.10.2010 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warmeling vertritt die Ansicht, es werde mit der Planung in den Freiraum eingegriffen. Problematisch sei die starke Lärmbelastung durch die A 45, die weiter steigen werde. Deutliche Erhöhungen der Tag- und Nachtwerte seien nachgewiesen. Aus diesen Gründen könne er nicht zustimmen. Herr Voigt erklärt für die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag mitzutragen. Herr Dr. Hülsbusch würde die Planung aufgrund des in direkter Umgebung angesiedelten Handwerksbetriebs mit Beizanlage ablehnen, von dem Emissionen in Form von Geruchsbelästigungen ausgehen. Herr Alda bestätigt eine Geruchsbelästigung, vertritt jedoch die Ansicht, es werde niemand gezwungen, dort zu wohnen. Herrn Beyel sind keine Initiativen hinsichtlich Lärm oder anderer Belastungen bekannt. Herr Warnck lehnt die Planung ab und verweist auf die nicht vorhandene Infrastruktur. Wenn die Lärmbelastung sehr stark sei, müssten nach Ansicht von Herrn Grzeschista bereits jetzt viele Wohnungen leer stehen. Darüber hinaus verweist er auf die Autobahnausbauplanung in dem Bereich, die mit Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes einhergehe. Herr Schädel führt aus, der Planbereich sei im FNP enthalten, es handele sich um einen vorhabenbezogenen BPlan mit Vorhabenträger. Das Vorhaben werde mit passivem Lärmschutz versehen, die Freibereiche seien nach Westen angeordnet und es sei nachgewiesen, dass gesundes Wohnen an der Stelle möglich sei. Aus seiner Sicht sei der BPlan rechtssicher. Hinsichtlich des angesprochenen Betriebes gebe es Hinweise auf eine Verlagerung. Die Verwaltung denke darüber nach, die Infrastruktur zu verbessern. Herr Warnck sieht unter städtebaulichen Aspekten eine Zersiedelung der Stadt, Brachen entstehen in anderen Stadtteilen und stellt die Frage nach der Nachhaltigkeit. Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion um Infrastruktur.

Herr Heiermann stellt den Antrag auf 1. Lesung.

Herr Voigt stellt sich ansonsten den Gepflogenheiten, der 1. Lesung zuzustimmen, in diesem Punkt beantragt er jedoch, einen Beschluss zu fassen.

 

Sodann lässt Frau Kingreen über den Antrag von Herrn Heiermann, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu beraten, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

   2

Dagegen:

 11

Enthaltungen:

   1

 

Sodann lässt Frau Kingreen über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09  (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 28.09.2010 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   9

Dagegen:

   4

Enthaltungen:

   1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1536&TOLFDNR=114087&selfaction=print