28.10.2010 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 28.10.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Warmeling vertritt die Ansicht, es werde mit
der Planung in den Freiraum eingegriffen. Problematisch sei die starke
Lärmbelastung durch die A 45, die weiter steigen werde. Deutliche Erhöhungen
der Tag- und Nachtwerte seien nachgewiesen. Aus diesen Gründen könne er nicht
zustimmen. Herr Voigt erklärt für die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag
mitzutragen. Herr Dr. Hülsbusch würde die Planung aufgrund des in direkter
Umgebung angesiedelten Handwerksbetriebs mit Beizanlage ablehnen, von dem Emissionen
in Form von Geruchsbelästigungen ausgehen. Herr Alda bestätigt eine
Geruchsbelästigung, vertritt jedoch die Ansicht, es werde niemand gezwungen,
dort zu wohnen. Herrn Beyel sind keine Initiativen hinsichtlich Lärm oder
anderer Belastungen bekannt. Herr Warnck lehnt die Planung ab und verweist auf
die nicht vorhandene Infrastruktur. Wenn die Lärmbelastung sehr stark sei,
müssten nach Ansicht von Herrn Grzeschista bereits jetzt viele Wohnungen leer
stehen. Darüber hinaus verweist er auf die Autobahnausbauplanung in dem
Bereich, die mit Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes einhergehe. Herr
Schädel führt aus, der Planbereich sei im FNP enthalten, es handele sich um
einen vorhabenbezogenen BPlan mit Vorhabenträger. Das Vorhaben werde mit
passivem Lärmschutz versehen, die Freibereiche seien nach Westen angeordnet und
es sei nachgewiesen, dass gesundes Wohnen an der Stelle möglich sei. Aus seiner
Sicht sei der BPlan rechtssicher. Hinsichtlich des angesprochenen Betriebes gebe
es Hinweise auf eine Verlagerung. Die Verwaltung denke darüber nach, die Infrastruktur
zu verbessern. Herr Warnck sieht unter städtebaulichen Aspekten eine Zersiedelung
der Stadt, Brachen entstehen in anderen Stadtteilen und stellt die Frage nach
der Nachhaltigkeit. Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion um
Infrastruktur.
Herr Heiermann stellt den Antrag auf 1. Lesung.
Herr Voigt stellt sich ansonsten den
Gepflogenheiten, der 1. Lesung zuzustimmen, in diesem Punkt beantragt er
jedoch, einen Beschluss zu fassen.
Sodann lässt Frau Kingreen über den Antrag von
Herrn Heiermann, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu beraten, abstimmen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
11 |
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Enthaltungen: |
Sodann lässt Frau Kingreen über den Beschlussvorschlag der Vorlage
abstimmen.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie
ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 28.09.2010 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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