09.09.2010 - 3 Verkehrssicherungspflicht des Forstamtes- mdl. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen begrüßt Herrn Heicappell und Herrn Böcker vom Forstamt, die
zum Thema Verkehrssicherungspflicht einen umfangreichen Powerpoint-Vortrag
vorbereitet haben.
Herr Heicappell erläutert den Anlass zu dem gewünschten Bericht. Die
Arbeiten des Forstamtes bezüglich großflächiger Baumfällungen stehen in letzter
Zeit oft in der Kritik, zuletzt waren die Fällungen in der Knippschildstr. in
der Diskussion, wo ca. ½ ha Waldbestand durch das Forstamt abgetragen werden
musste, weil dort 42 beschädigte Bäume im Bestand waren.
Anhand einer Karte wird demonstriert, wie groß der Wald- und Waldrandbestand
im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes ist, der aufgrund der
Baumkontrollrichtlinie in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden muss. Es werden
die rechtlichen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht und einige
gerichtliche Urteile dazu vorgestellt, inhaltliche Regelungen der
Baumkontrollrichtlinie zu Art, Alter und Standort der Bäume sowie bestimmten
Befunden in Wurzel, Stamm oder Krone, die zu Fällungen führen.
Es wird gezeigt, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen auch eine neue
Waldrandgestaltung zur Folge haben können, die neuen Lebensraum schafft durch
Ausbreitung von Hecken, Büschen und Farnen.
Schließlich hätte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht letztlich
auch zivil- und haftungsrechtliche Folgen.
Nach Beendigung des Vortrags erläutert Herr Dr. Schmidt die
Ausführlichkeit des Berichts zum Schutz der Mitarbeiter, da die Verantwortlichkeit
letztlich bei der Stadt liegt.
Herr Professor Ullrich unterstützt diese Massnahmen, da nach einem
Zeitraum von zwei Jahren an den stark abgeholzten Waldrandstreifen eine große
Biodiversität Einzug halten kann.
Auf Herr Grzechistas Frage, wieviel Zeit diese Massnahmen nach der
Kontrollrichtlinie beanspruchen, gibt Herr Heicappell die Auskunft, ca. 7
Monate im Jahr.
Herr Voigt fragt, ob es keine Versicherung für die Haftung der
Forstamtsmitarbeiter gäbe. Frau Schulz vom Rechtsamt erklärt, dass der
Kommunale Schadensausgleich eintritt, wenn die Richtlinien eingehalten werden.
Frau Kingreen bedankt sich für den Vortrag und die rege Diskussion und
wünscht, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ins Protokoll aufzunehmen:
Zukünftige Fällungen zusammenhängender Baumbestände, die sich aus der
Verkehrssicherungspflicht ableiten und nicht aufgrund unmittelbarer Gefahr im
Verzug sofort vorgenommen werden müssen, sind zunächst dem Umweltausschuss und
der betroffenen Bezirksvertretung vorzustellen. Gleiches gilt, wenn die Fällung
einen stadtbildprägenden Einzelbaum betrifft. Bei dieser Berichterstattung ist
jeweils schlüssig zu begründen, warum keine Alternative zu dem geplanten
Vorgehen bestehen soll.
