09.09.2010 - 3 Verkehrssicherungspflicht des Forstamtes- mdl. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen begrüßt Herrn Heicappell und Herrn Böcker vom Forstamt, die zum Thema Verkehrssicherungspflicht einen umfangreichen Powerpoint-Vortrag vorbereitet haben.

Herr Heicappell erläutert den Anlass zu dem gewünschten Bericht. Die Arbeiten des Forstamtes bezüglich großflächiger Baumfällungen stehen in letzter Zeit oft in der Kritik, zuletzt waren die Fällungen in der Knippschildstr. in der Diskussion, wo ca. ½ ha Waldbestand durch das Forstamt abgetragen werden musste, weil dort 42 beschädigte Bäume im Bestand waren.

Anhand einer Karte wird demonstriert, wie groß der Wald- und Waldrandbestand im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes ist, der aufgrund der Baumkontrollrichtlinie in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden muss. Es werden die rechtlichen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht und einige gerichtliche Urteile dazu vorgestellt, inhaltliche Regelungen der Baumkontrollrichtlinie zu Art, Alter und Standort der Bäume sowie bestimmten Befunden in Wurzel, Stamm oder Krone, die zu Fällungen führen.

 

Es wird gezeigt, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen auch eine neue Waldrandgestaltung zur Folge haben können, die neuen Lebensraum schafft durch Ausbreitung von Hecken, Büschen und Farnen.

 

Schließlich hätte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht letztlich auch zivil- und haftungsrechtliche Folgen.

 

Nach Beendigung des Vortrags erläutert Herr Dr. Schmidt die Ausführlichkeit des Berichts zum Schutz der Mitarbeiter, da die Verantwortlichkeit letztlich bei der Stadt liegt.

 

Herr Professor Ullrich unterstützt diese Massnahmen, da nach einem Zeitraum von zwei Jahren an den stark abgeholzten Waldrandstreifen eine große Biodiversität Einzug halten kann.

 

Auf Herr Grzechistas Frage, wieviel Zeit diese Massnahmen nach der Kontrollrichtlinie beanspruchen, gibt Herr Heicappell die Auskunft, ca. 7 Monate im Jahr.

 

Herr Voigt fragt, ob es keine Versicherung für die Haftung der Forstamtsmitarbeiter gäbe. Frau Schulz vom Rechtsamt erklärt, dass der Kommunale Schadensausgleich eintritt, wenn die Richtlinien eingehalten werden.

 

Frau Kingreen bedankt sich für den Vortrag und die rege Diskussion und wünscht, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  ins Protokoll aufzunehmen:

Zukünftige Fällungen zusammenhängender Baumbestände, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ableiten und nicht aufgrund unmittelbarer Gefahr im Verzug sofort vorgenommen werden müssen, sind zunächst dem Umweltausschuss und der betroffenen Bezirksvertretung vorzustellen. Gleiches gilt, wenn die Fällung einen stadtbildprägenden Einzelbaum betrifft. Bei dieser Berichterstattung ist jeweils schlüssig zu begründen, warum keine Alternative zu dem geplanten Vorgehen bestehen soll.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen