01.07.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 01.07.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Dr. Strähler
Frau Stiller-Ludwig führt auf die Frage von Frau
Kingreen zum Wasserrecht aus, das Niederschlagswasser soll in den Milchenbach
eingeleitet werden, die Schmutzwasserentsorgung sei unstrittig. Hinsichtlich
der wasserrechtlichen Prüfung und Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme sei ein
Zeitraum von 1/4 Jahr anzusetzen. Herr Prof. Dr. Ullrich
ist enttäuscht von der Stellungnahme der Verwaltung zur Äußerung des BUND. Im
Zusammenhang mit der Kompensation sei es dringend geboten über alternative Ausgestaltungen
nachzudenken und nicht nur auf Kyrillwaldflächen zu kompensieren. Herr Dr.
Schmidt betont, zukünftig müsse auf einen Mix von Kompensationsmaßnahmen geachtet
werden. Herr Grzeschista begrüßt die Umgestaltung von Nadel- zu Mischwald und
spricht den dadurch zu gewinnenden Lebensraum für das Haselhuhn an. Hinsichtlich
des im Planbereich befindlichen landwirtschaftlichen Weges verweist Herr Grzeschista
auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und schlägt vor, aus Gründen
der Unterhaltung auf die Ausweisung des Weges zu verzichten. Herr Warmeling
kritisiert, Freiraum für Gewerbe aufzugeben. Darüber hinaus ist er über die
Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde verwundert und fragt nach neuen
Erkenntnissen. Weiterhin möchte er wissen, ob ein immissionsschutzrechtliches
Problem entstehen könne, da mit Daten und der Bewertung von 1998 gearbeitet
werde. Auch Frau Kingreen spricht in dem Zusammenhang den Gesundheitsschutz der
Arbeitnehmer an. Herr Dr. Schmidt trägt vor, im Bauantrag werde das Feld
Arbeitsschutz incl. Lärm geprüft. Die untere Bodenschutzbehörde habe im
FNP-Verfahren klar Stellungnahme bezogen. Im vorliegenden BPlan-Verfahren sei
eine modifizierte Stellungnahme enthalten, da das FNP-Verfahren beschlossen
sei. Herr Dr. Strähler nimmt die Hinweise als Prüfauftrag bis zur Ratssitzung
mit.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 19.05.2010 als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die Bekanntmachung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die Teiländerung Nr. 35 –Haßleyer Insel Teilbereich A- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Hiervon ist im 3. Quartal dieses Jahres auszugehen.
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