01.07.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

Frau Stiller-Ludwig führt auf die Frage von Frau Kingreen zum Wasserrecht aus, das Niederschlagswasser soll in den Milchenbach eingeleitet werden, die Schmutzwasserentsorgung sei unstrittig. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung und Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme sei ein Zeitraum von 1/4 Jahr anzusetzen. Herr Prof. Dr. Ullrich ist enttäuscht von der Stellungnahme der Verwaltung zur Äußerung des BUND. Im Zusammenhang mit der Kompensation sei es dringend geboten über alternative Ausgestaltungen nachzudenken und nicht nur auf Kyrillwaldflächen zu kompensieren. Herr Dr. Schmidt betont, zukünftig müsse auf einen Mix von Kompensationsmaßnahmen geachtet werden. Herr Grzeschista begrüßt die Umgestaltung von Nadel- zu Mischwald und spricht den dadurch zu gewinnenden Lebensraum für das Haselhuhn an. Hinsichtlich des im Planbereich befindlichen landwirtschaftlichen Weges verweist Herr Grzeschista auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und schlägt vor, aus Gründen der Unterhaltung auf die Ausweisung des Weges zu verzichten. Herr Warmeling kritisiert, Freiraum für Gewerbe aufzugeben. Darüber hinaus ist er über die Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde verwundert und fragt nach neuen Erkenntnissen. Weiterhin möchte er wissen, ob ein immissionsschutzrechtliches Problem entstehen könne, da mit Daten und der Bewertung von 1998 gearbeitet werde. Auch Frau Kingreen spricht in dem Zusammenhang den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer an. Herr Dr. Schmidt trägt vor, im Bauantrag werde das Feld Arbeitsschutz incl. Lärm geprüft. Die untere Bodenschutzbehörde habe im FNP-Verfahren klar Stellungnahme bezogen. Im vorliegenden BPlan-Verfahren sei eine modifizierte Stellungnahme enthalten, da das FNP-Verfahren beschlossen sei. Herr Dr. Strähler nimmt die Hinweise als Prüfauftrag bis zur Ratssitzung mit.

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 19.05.2010 als Satzung gemäß  § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die  Bekanntmachung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die Teiländerung Nr. 35 –Haßleyer Insel Teilbereich A- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Hiervon ist im 3. Quartal dieses Jahres auszugehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   9

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   2

 

Herr Meier hat aus Gründen der Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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