18.03.2010 - 3 Haushaltsplanentwurf 2010- Anlage -
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 18.03.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Schmitz erläutert die Eckdaten des Haushalts. Auch in diesem Jahr
werde kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen sein,
möglicherweise könne dies in 2011 erreicht werden. Frau Schmitz weist darauf
hin, auch in diesem Jahr mit einem Nothaushalt arbeiten zu müssen mit der
Folge, nur Ausgaben aufgrund gesetzlich vorgeschriebener oder vertraglicher
Grundlagen tätigen zu können.
Herr Dr. Braun antwortet auf die Frage von Herrn Voigt, dass trotz der
Einsparvorgaben versucht werde, die Arbeit über Prioritätensetzung weiter zu
erledigen, darunter litten jedoch die präventiven Aspekte. Anhand des Beispiels
Altlastensachbearbeitung werden Aspekte der Prioritätensetzung diskutiert. Herr
Warmeling fragt nach Konsequenzen aus der auf Seite 36 angesprochene
Stelleneinsparung. Herr Dr. Braun berichtet, die Verbraucherberatung arbeite in
anderen Räumlichkeiten, bisher sei keine negative Rückmeldung dazu erfolgt.
Darüber hinaus werde versucht, innerhalb des Umweltamtes Synergieeffekte zu
erzielen. Durch den Wegfall der Gärtnermeisterstelle und der Zivildienstleistenden
können bestimmte Aufgaben wie z.B. die Bekämpfung von Herkulesstauden nicht
mehr ausgeführt werden. Darüber hinaus ergeben sich Auswirkungen auf die
Standards der Aufgabenerledigung. Herr Tress ist der Ansicht, keine
Einsparungen feststellen zu können sondern lediglich Fortschreibungen. Herr
Tress fragt, ob ein Konzept in Arbeit sei, wie das Friedhofswesen fortgeführt
werde. Darüber hinaus bezieht er sich auf das Krematorium, möchte Auskünfte
über die Kapazität und die Inanspruchnahme sowie die angenommene 20 %ige
Steigerung des Krematoriums erhalten. Da diese Fragen von den anwesenden
Verwaltungsmitarbeitern nicht beantwortet werden können, wird eine schriftliche
Beantwortung zugesagt.
