18.03.2010 - 4 Darstellung der Regelungen des EEWärmeG sowie d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Strehlke erläutert ausführlich die Regelungen des EEWärmeG (sh. Anlage).

Auf die Frage von Herrn Grzeschista nach dem Ansprechpartner in der Verwaltung, reißt  Herr Dr. Schmidt die Problematik der Personalintensität sowie der Kosten an, möglicherweise werde die Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Bauordnung dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Finanzausstattung des Landes für alle Kommunen betrage lediglich 20.000 €.

Frau Kingreen bedankt sich bei Herrn Strehlke für dessen Ausführungen.

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Der Bericht wird dankend zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen