18.03.2010 - 9 Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)1. Änderung nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

a)         Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderung des Plangebietes.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze verläuft am westlichen Ufer der Ennepe entlang bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der östlichen Seite des Vereinsgebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg, dann die Böschung zu den Bahngleisen hinab, hier dem Böschungsfuß folgend nach Süden und im weiteren Verlauf vor den Nordseiten der Gebäude ehemals VARTA das Gelände querend bis zur Ennepe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

b)        Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527)  1. Änderung nach § 13 BauGB „Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt -Wehringhauser Straße – VARTA-“ nebst der Begründung vom 25.02.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung im zweiten Quartal dieses Jahres durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

   12

Dagegen:

     0

Enthaltungen:

     1

 

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Anlagen zur Vorlage

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