10.02.2010 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen begrüßt Herrn Saborowski, den zuständigen Architekten,
dankt ihm für sein Erscheinen und bittet um Wortmeldungen.
Herr Grzechista erklärt, dass seine Fragen schon durch die schrifltlichen
Erläuterungen geklärt seien, wichtig war ihm, dass keine zusätzlichen Kosten
aufgrund der Verkehrssicherungspflichten entstehen.
Herr Voigt äußert, dass die CDU-Fraktion wie in der BV Nord beide
Vorlagen so beschließen möchte. Herr Heiermann kündigt an, dass die Linke
dagegen stimmen wird.
Herr Dr. Schmidt fragt zu dem letzten Abschnitt in den Erläuterungen, ob
die Stadt letztlich im Bebauungsplan die Grunddienstbarkeiten einträgt. Frau
Schulze kümmert sich um die Beantwortung der Frage .
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den
Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.
Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich
der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen
Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren
gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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