30.06.2010 - 6 Grundwasserproblematik FFH -Gebiet Weißenstein
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Prof. Rahmann erinnert daran, dass sich der LB im Februar 2010 mit
der Grundwasserhaltung im Steinbruch Donnerkuhle befasst hat und seine
Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt
geäußert hat, u. a. auf die Auswirkungen auf den Barmer Teich.
Inzwischen sei der Barmer Teich ausgetrocknet und biologisch tot. Einige
Arten, die in historischen Kartierung aufgeführt sind, seien inzwischen
verschwunden.
Herr Prof. Rahmann verliest eine Anfrage der Partei Bürger für
Hohenlimburg hinsichtlich der Überprüfung der aktuellen Abbautiefe im
Steinbruch Donnerkuhle, die parallel zur Sitzung des LB in der BVHO behandelt
wird. Ferner verliest er ein Antwortschreiben der Fa. Rheinkalk aus dem
hervorgeht, dass die genehmigten lateralen und vertikalen Abbaugrenzen und die
genehmigten Wassermengen eingehalten werden, was regelmäßig gegenüber den Behörden
dokumentiert, bzw. von denen kontrolliert würde.
Seiner Ansicht nach hat die Grundwasserabsenkung in der Donnerkuhle
großräumigere Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt der Stadt Hagen, als nur
auf den Barmer Teich. So sei z. B. der zweitausend Jahre alte Elseyer
Dorfbrunnen auf der gegenüberliegenden Lenneseite ausgetrocknet. Auch sei der
Wasserspiegel im Brunnen des Schloss Hohenlimburg abgesenkt. Ferner seien in
der Vergangenheit diverse Quellen rund um den Tagebau versiegt.
Schon bei früheren Eingaben an die Stadt Hagen hätten seine Frau und er
die Hinzuziehung kompetenter übergeordneter Instanzen gefordert.
Dementsprechend seien sie erfreut über eine Einladung zu einem Gespräch im
Umweltamt Hagen gewesen, an dem auch Hydrogeologen der Bezirksregierung
Arnsberg und des Geologischen Dienstes NRW teilnahmen. Obwohl das Gespräch sehr
konstruktiv verlaufen sei, hätten er und seine Frau im Nachgang die Wahrnehmung
gehabt, die externen Fachleuten seien mit den Eingaben und dem Gutachten nicht
vertraut gewesen. Ferner hätten sie den Eindruck gehabt, die Fachleute hätten
sie davon zu überzeugen versucht, dass die Ausfälle im Barmer Teich nicht im
Zusammenhang mit der Sümpfung in der Donnerkuhle stehen.
Derzeit würden Bohrarbeiten auf einem Grundstück gegenüber des Barmer
Teichs durchgeführt, die nach seiner Kenntnis dazu dienen, einen Brunnen
abzuteufen, um über diesen den Barmer Teich zu stützen. Die chemische Eignung
des Wassers aus einer solchen Brunnenbohrung bezweifelt er, da aus seiner Sicht
im geologischen Untergrund des Grundstücks kein Muschelkalk lagere, sondern die
Eppenhauser Schichten. Vor einer Stützungsmaßnahme müsse dementsprechend
untersucht werden, ob das Wasser für die Flora und Fauna aus den historsichen
Kartierungen chemisch geeignet sei.
Er führt ferner aus, die Indizien sprächen dafür, dass das Grundwasser in
Hagen großräumig der Donnerkuhle zuströme, worauf auch Pegeldaten im Gutachten
der Fa. Rheinkalk hinwiesen. Er vermutet, dass zwar verschiedene Institutionen
Grundwasserdaten erheben, diese Informationen jedoch nicht zusammengeführt
werden.
Er verweist auf das Umweltschadensgesetz und empfiehlt dem LB einen
Beschluss zu fassen, Pegeldaten und Auszüge aus Wasserbüchern vorgelegt zu
bekommen sowie die Umsetzung des Umweltschadensgesetzes im vorliegenden Fall
berichtet zu bekommen.
Hinsichtlich der Hinzuziehung kompetenter externer Institutionen erklärt
Herr Gockel, dass man bereits zum Skopingtermin im Jahre 2001 die
übergeordneten Fachbehörden, u. a. das Staatliche Umweltamt, die
Bezirksregierung Arnsberg und den Geologischen Dienst NRW, verfahrensgemäß
hinzugezogen habe, um Art und Umfang der beizubringenden Antragsunterlagen
abzustimmen. Im Zuge dieses Verfahrenschrittes wurden von Seiten der
Fachbehörden zusätzlich zu dem vorhandenen Messstellenetz Standorte für weitere
Grundwassermessstellen festgelegt, deren Daten in das hydrogeologische
Gutachten einbezogen wurden. Im weiteren Verfahren wurden sämtliche o. g. Fachbehörden
im Jahre 2005 mit den Antragsunterlagen beteiligt und zur Stellungnahmen gebeten.
Im Mai 2006 haben die o. g. Fachbehörden an der Erörterung der im Verfahren
vorgebrachten Anregungen und Bedenken teilgenommen. Auch im weiteren Verfahrensgang
waren und sind diese Fachbehörden eng eingebunden. Dabei wurde das
Messstellennetz stetig aufgrund neuer Erkenntnisse und Fragestellungen
ausgebaut. Von einem Alleingang der Stadt Hagen könne also nicht die Rede sein.
Herr Gockel bittet ferner darum, das laufende Planfeststellungsverfahren
mit dem Antragsgegenstand der Vertiefung des Steinbruchs und der damit einhergehenden
Erhöhung des Wasserrechts zur Sümpfung von Grundwasser, klar von dem derzeit
laufenden, Abbau zu trennen. Sollten z. Zt. Entwicklungen zu beobachten sein,
die ggf. mit der Sümpfung im Steinbruch Donnerkuhle zusammen hängen, so könnten
diese nicht aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren heraus geregelt
werden, sondern müssten aus den derzeit geltenden Genehmigungen heraus geprüft
und, wenn notwendig, geregelt werden. Dementsprechend würden die zuständigen
Behörden regelmäßig die notwendigen Daten zusammentragen und sich ein Bild von
der Situation machen.
Zu den laufenden Bohrtätigkeiten an der Hohenlimburger Straße erläutert
Herr Gockel, dass diese zur Vorbereitung einer Stützungsmaßnahme des Barmer
Teichs durchgeführt würden. Eine solche Stützungsmaßnahme sei von der ULB im
laufenden Planfeststellungsverfahren aufgrund der Aussage im hydrogeologischen
Gutachten gefordert worden, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Barmer
Teich bei der beantragten Tiefenerweiterung in trockenen Sommermonaten
zeitweilig trocken fallen könne.
An der anschließenden Erörterung um die Genehmigungssituation des
Abbaubetriebes und der Möglichkeit mittels Färbeuntersuchungen den Verlauf der
Grundwasserströme nachzuvollziehen, beteiligen sich die Herren Schumacher,
Rosenbaum Mertens Prof. Rahmann, Dr. Kuntze, Fähmel und Kumbruch.
Abschließend formuliert Herr Riegel einen Antrag zu TOP 6 und lässt über
diesen abstimmen.
Beschluss:
Zur Gewinnung eines objektiven Meinungsbildes hinsichtlich der
Grundwasserproblematik im FFH-Schutzgebiet Mastberg – Weißen Stein
– Barmer Teich beantragt der Landschaftsbeirat bei der Verwaltung der
Stadt Hagen zur Einsicht:
1.
die langjährigen
Grundwasser-Pegelstandsmessungen im Gebiet, darunter speziell von denjenigen
Brunnen, auf die im Hydrogeologischen Gutachten der Fa. Rheinkalk von 2005 und
2008 Bezug genommen wurde, sowie
2.
die für
dieses Gebiet gesetzlich vorgeschriebenen Wasserbücher.
Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten über die Handhabung des neuen
Umweltschadensgesetzes BGBl vom 14.11.2007 durch die zuständigen Behörden
besonders hinsichtlich des Wasserhaushaltsgesetzes darunter vor allem § 22a
(Schutz des mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers) und §§ 6 – 8
(Sanierungspflicht, hier betreffend die Renaturierung des NSG-Abschnitts Barmer
Teich) zu berichten. Ferner wird um die Offenlegung der Kosten der Vermeidungs-
und Sanierungsmaßnahmen gebeten.
