30.06.2010 - 6 Grundwasserproblematik FFH -Gebiet Weißenstein

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Prof. Rahmann erinnert daran, dass sich der LB im Februar 2010 mit der Grundwasserhaltung im Steinbruch Donnerkuhle befasst hat und seine Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt geäußert hat, u. a. auf die Auswirkungen auf den Barmer Teich.

 

Inzwischen sei der Barmer Teich ausgetrocknet und biologisch tot. Einige Arten, die in historischen Kartierung aufgeführt sind, seien inzwischen verschwunden.

 

Herr Prof. Rahmann verliest eine Anfrage der Partei Bürger für Hohenlimburg hinsichtlich der Überprüfung der aktuellen Abbautiefe im Steinbruch Donnerkuhle, die parallel zur Sitzung des LB in der BVHO behandelt wird. Ferner verliest er ein Antwortschreiben der Fa. Rheinkalk aus dem hervorgeht, dass die genehmigten lateralen und vertikalen Abbaugrenzen und die genehmigten Wassermengen eingehalten werden, was regelmäßig gegenüber den Behörden dokumentiert, bzw. von denen kontrolliert würde.

 

Seiner Ansicht nach hat die Grundwasserabsenkung in der Donnerkuhle großräumigere Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt der Stadt Hagen, als nur auf den Barmer Teich. So sei z. B. der zweitausend Jahre alte Elseyer Dorfbrunnen auf der gegenüberliegenden Lenneseite ausgetrocknet. Auch sei der Wasserspiegel im Brunnen des Schloss Hohenlimburg abgesenkt. Ferner seien in der Vergangenheit diverse Quellen rund um den Tagebau versiegt.

 

Schon bei früheren Eingaben an die Stadt Hagen hätten seine Frau und er die Hinzuziehung kompetenter übergeordneter Instanzen gefordert. Dementsprechend seien sie erfreut über eine Einladung zu einem Gespräch im Umweltamt Hagen gewesen, an dem auch Hydrogeologen der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen Dienstes NRW teilnahmen. Obwohl das Gespräch sehr konstruktiv verlaufen sei, hätten er und seine Frau im Nachgang die Wahrnehmung gehabt, die externen Fachleuten seien mit den Eingaben und dem Gutachten nicht vertraut gewesen. Ferner hätten sie den Eindruck gehabt, die Fachleute hätten sie davon zu überzeugen versucht, dass die Ausfälle im Barmer Teich nicht im Zusammenhang mit der Sümpfung in der Donnerkuhle stehen.

 

Derzeit würden Bohrarbeiten auf einem Grundstück gegenüber des Barmer Teichs durchgeführt, die nach seiner Kenntnis dazu dienen, einen Brunnen abzuteufen, um über diesen den Barmer Teich zu stützen. Die chemische Eignung des Wassers aus einer solchen Brunnenbohrung bezweifelt er, da aus seiner Sicht im geologischen Untergrund des Grundstücks kein Muschelkalk lagere, sondern die Eppenhauser Schichten. Vor einer Stützungsmaßnahme müsse dementsprechend untersucht werden, ob das Wasser für die Flora und Fauna aus den historsichen Kartierungen chemisch geeignet sei.

 

Er führt ferner aus, die Indizien sprächen dafür, dass das Grundwasser in Hagen großräumig der Donnerkuhle zuströme, worauf auch Pegeldaten im Gutachten der Fa. Rheinkalk hinwiesen. Er vermutet, dass zwar verschiedene Institutionen Grundwasserdaten erheben, diese Informationen jedoch nicht zusammengeführt werden.

 

Er verweist auf das Umweltschadensgesetz und empfiehlt dem LB einen Beschluss zu fassen, Pegeldaten und Auszüge aus Wasserbüchern vorgelegt zu bekommen sowie die Umsetzung des Umweltschadensgesetzes im vorliegenden Fall berichtet zu bekommen.

 

Hinsichtlich der Hinzuziehung kompetenter externer Institutionen erklärt Herr Gockel, dass man bereits zum Skopingtermin im Jahre 2001 die übergeordneten Fachbehörden, u. a. das Staatliche Umweltamt, die Bezirksregierung Arnsberg und den Geologischen Dienst NRW, verfahrensgemäß hinzugezogen habe, um Art und Umfang der beizubringenden Antragsunterlagen abzustimmen. Im Zuge dieses Verfahrenschrittes wurden von Seiten der Fachbehörden zusätzlich zu dem vorhandenen Messstellenetz Standorte für weitere Grundwassermessstellen festgelegt, deren Daten in das hydrogeologische Gutachten einbezogen wurden. Im weiteren Verfahren wurden sämtliche o. g. Fachbehörden im Jahre 2005 mit den Antragsunterlagen beteiligt und zur Stellungnahmen gebeten. Im Mai 2006 haben die o. g. Fachbehörden an der Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken teilgenommen. Auch im weiteren Verfahrensgang waren und sind diese Fachbehörden eng eingebunden. Dabei wurde das Messstellennetz stetig aufgrund neuer Erkenntnisse und Fragestellungen ausgebaut. Von einem Alleingang der Stadt Hagen könne also nicht die Rede sein.

 

Herr Gockel bittet ferner darum, das laufende Planfeststellungsverfahren mit dem Antragsgegenstand der Vertiefung des Steinbruchs und der damit einhergehenden Erhöhung des Wasserrechts zur Sümpfung von Grundwasser, klar von dem derzeit laufenden, Abbau zu trennen. Sollten z. Zt. Entwicklungen zu beobachten sein, die ggf. mit der Sümpfung im Steinbruch Donnerkuhle zusammen hängen, so könnten diese nicht aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren heraus geregelt werden, sondern müssten aus den derzeit geltenden Genehmigungen heraus geprüft und, wenn notwendig, geregelt werden. Dementsprechend würden die zuständigen Behörden regelmäßig die notwendigen Daten zusammentragen und sich ein Bild von der Situation machen.

 

Zu den laufenden Bohrtätigkeiten an der Hohenlimburger Straße erläutert Herr Gockel, dass diese zur Vorbereitung einer Stützungsmaßnahme des Barmer Teichs durchgeführt würden. Eine solche Stützungsmaßnahme sei von der ULB im laufenden Planfeststellungsverfahren aufgrund der Aussage im hydrogeologischen Gutachten gefordert worden, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Barmer Teich bei der beantragten Tiefenerweiterung in trockenen Sommermonaten zeitweilig trocken fallen könne.

 

An der anschließenden Erörterung um die Genehmigungssituation des Abbaubetriebes und der Möglichkeit mittels Färbeuntersuchungen den Verlauf der Grundwasserströme nachzuvollziehen, beteiligen sich die Herren Schumacher, Rosenbaum Mertens Prof. Rahmann, Dr. Kuntze, Fähmel und Kumbruch.

 

Abschließend formuliert Herr Riegel einen Antrag zu TOP 6 und lässt über diesen abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Zur Gewinnung eines objektiven Meinungsbildes hinsichtlich der Grundwasserproblematik im FFH-Schutzgebiet Mastberg – Weißen Stein – Barmer Teich beantragt der Landschaftsbeirat bei der Verwaltung der Stadt Hagen zur Einsicht:

 

1.        die langjährigen Grundwasser-Pegelstandsmessungen im Gebiet, darunter speziell von denjenigen Brunnen, auf die im Hydrogeologischen Gutachten der Fa. Rheinkalk von 2005 und 2008 Bezug genommen wurde, sowie

 

2.        die für dieses Gebiet gesetzlich vorgeschriebenen Wasserbücher.

 

Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten über die Handhabung des neuen Umweltschadensgesetzes BGBl vom 14.11.2007 durch die zuständigen Behörden besonders hinsichtlich des Wasserhaushaltsgesetzes darunter vor allem § 22a (Schutz des mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers) und §§ 6 – 8 (Sanierungspflicht, hier betreffend die Renaturierung des NSG-Abschnitts Barmer Teich) zu berichten. Ferner wird um die Offenlegung der Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen gebeten.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0