30.06.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Unter Beteiligung der Herren Borgmeier und Greis wird festgestellt, dass die geplante Gasleitung bei der Aufstellung des B-Planes nach Kenntnis der ULB berücksichtigt wurde.

 

Aufgrund der Kritik von Herrn Thiel, dass das Oberflächenwasser unterirdisch abgeführt werden soll, wird unter Beteiligung der Herren Greis und Riegel erörtert, dass die Entwässerung des Plangebietes nicht Bestandteil des B-Planes ist und separat in einem Wasserrechtsverfahren geregelt werde. Herr Thiel wünscht sich hier offene Regenrückhaltebecken mit einem dauerhaften geringfügigen Wassereinstau, wie sie der Landschaftsbeirat (LB) auch schon an anderer Stelle favorisiert hat.

 

Herr Thiel bemängelt, dass die Kompensationsmaßnahmen abermals im städtischen Wald durchgeführt werden sollen. Aus seiner Sicht sollten besser Maßnahmen des Landschaftsplans umgesetzt werden. Ferner seien bei den Kompensationsmaßnahmen private Waldbesitzer benachteiligt. Herr Greis erklärt daraufhin, dass, bis auf ein Privatwaldbesitzer, allein das städtische Forstamt einen Flächenpool bei der ULB vorgelegt hat. Ein Verzeichnis der Kompensationsflächen und -maßnahmen wird bei der ULB geführt und kann dort eingesehen werden. Herr Riegel bittet darum, dass der LB das Verzeichnis in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt bekommt. Herr Wack verteidigt das städtische Aufforstungskonzept aus fachlicher und ökologischer Sicht, das auf Nachfrage sicherlich beim Forstamt einsehbar sei.

 

Unter Beteiligung der Herren Rahmann, Fähmel, Riegel, Borgmeier und Frau Kingreen wird grundsätzliche Kritik an dem geplanten Flächenverbrauch erhoben, derweil in Hagen Industriebrachen leer stehen. Ferner wird kritisiert, dass trotz zwanzigjährigen Planungsprozesses, die Haßleyer Insel gewerblich zu nutzen, bis heute keine entsprechende Darstellung im FNP beschlossen sei, der LB jedoch nun noch vor der Sommerpause darüber beschließen solle. Zuletzt wird auch kritisiert, dass ein Beschluss gefasst werden soll, obwohl das Wasserrechtsverfahren zur Entwässerung des Gebietes noch nicht abgeschlossen ist.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Begründung:

 

Der Landschaftsbeirat sieht sich außer Stande dem Vorhaben zuzustimmen, solange die wasserrechtliche und technische Situation zur Entwässerung des Gebietes unklar ist und eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht vorliegt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

         0

Dagegen:

       13

Enthaltungen:

         0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1509&TOLFDNR=107844&selfaction=print