01.06.2010 - 10 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Borgmeier wirft das Problem der Ausbreitung von Herkulesstauden auf
und bittet zu überlegen, die Biologische Station mit Aufträgen für die
Bekämpfung zu versehen.
Herr Wiemann entgegnet, dass vorbehaltlich des Personalbestandes in der
Station nur punktuelle Einsätze möglich seien, vorbehaltlich der Zustimmung der
Eigentümer. Weitere Geldmittel zur Pflege seien seitens der Stadt Hagen nicht
vorhanden. Eine Verpflichtung der Eigentümer sei ebenfalls nicht möglich.
Herr Borgmeier berichtet, auf den Brachflächen westlich des Köhlerweges
haben sich Modellflieger etabliert, die Start und Landeflächen mähten. Er
fragt, ob das nicht ein Verstoß gegen die Artenschutzvorschriften sei?
Herr Wiemann nimmt die Anfrage zur Überprüfung entgegen, da die
Angelegenheit noch nicht bekannt sei.
Herr Borgmeier weist auf die Möglichkeit hin, Prepaid- Karten der Fa.
Q-Park für ermäßigtes Parken für Ausschussmitglieder zu erhalten. In deren
Liste seien die Beiratsmitglieder mit aufzunehmen und bittet die Verwaltung,
dementsprechend an die Fa. Q-Park heranzutreten.
Herr Dr. Kuntze berichtet, dass er bei der Teilnahme an den
Gewässerschauen verblüfft sei über die starke Ausbreitung des Japanischen
Knöterichs. Er informiert sich über etwaige Gegenmaßnahmen.
Herr Wiemann sieht nur die Möglichkeit, in Schutzgebieten die Pflanzen zu
bekämpfen.
Herr Dr. Hülsbusch bittet die Rechtmäßigkeit der vom Regionalforstamt
genehmigten Geocaching- Veranstaltung im Mai 2010 zu überprüfen und in der
nächsten Sitzung vorzustellen. Die eingeschränkte Betretung des Waldes sei nur
zu Zwecken der Erholung erlaubt und nicht für sportliche oder gewerbliche
Veranstaltungen. Herr Eggert berichtet über die Hauptversammlung des
Hegeringes, in der die Aktionen der Amateurfunker aufs Schärfste verurteilt
wurden. Die Beunruhigung des Wildes sei erheblich. Er sieht einen Verstoß gegen
das Jagdrecht.
Herr Wiemann erklärt dazu, dass dies als Sonderveranstaltung vom RF
genehmigt wurde. Daher gehe er davon aus, dass es sich hier nicht um
„Erholung“ im Sinne des Forstgesetzes handele, da dieses ansonsten
freigestellt wäre.. Allerdings seien privat organisierte Aktionen schwer
festzustellen und beschränkten sich nicht nur auf Wald. Die Rechtmäßigkeit der
Genehmigung des Forstamtes selbst sei gegeben, jedoch wurde die
Landschaftsbehörde nicht beteiligt.
Herr Dr. Hülsbusch bittet ungeachtet dessen, ordnungsbehördlich
vorzugehen.
