01.06.2010 - 10 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Borgmeier wirft das Problem der Ausbreitung von Herkulesstauden auf und bittet zu überlegen, die Biologische Station mit Aufträgen für die Bekämpfung zu versehen.

Herr Wiemann entgegnet, dass vorbehaltlich des Personalbestandes in der Station nur punktuelle Einsätze möglich seien, vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümer. Weitere Geldmittel zur Pflege seien seitens der Stadt Hagen nicht vorhanden. Eine Verpflichtung der Eigentümer sei ebenfalls nicht möglich.

 

Herr Borgmeier berichtet, auf den Brachflächen westlich des Köhlerweges haben sich Modellflieger etabliert, die Start und Landeflächen mähten. Er fragt, ob das nicht ein Verstoß gegen die Artenschutzvorschriften sei?

Herr Wiemann nimmt die Anfrage zur Überprüfung entgegen, da die Angelegenheit noch nicht bekannt sei.

 

Herr Borgmeier weist auf die Möglichkeit hin, Prepaid- Karten der Fa. Q-Park für ermäßigtes Parken für Ausschussmitglieder zu erhalten. In deren Liste seien die Beiratsmitglieder mit aufzunehmen und bittet die Verwaltung, dementsprechend an die Fa. Q-Park heranzutreten.

 

Herr Dr. Kuntze berichtet, dass er bei der Teilnahme an den Gewässerschauen verblüfft sei über die starke Ausbreitung des Japanischen Knöterichs. Er informiert sich über etwaige Gegenmaßnahmen.

Herr Wiemann sieht nur die Möglichkeit, in Schutzgebieten die Pflanzen zu bekämpfen.

 

Herr Dr. Hülsbusch bittet die Rechtmäßigkeit der vom Regionalforstamt genehmigten Geocaching- Veranstaltung im Mai 2010 zu überprüfen und in der nächsten Sitzung vorzustellen. Die eingeschränkte Betretung des Waldes sei nur zu Zwecken der Erholung erlaubt und nicht für sportliche oder gewerbliche Veranstaltungen. Herr Eggert berichtet über die Hauptversammlung des Hegeringes, in der die Aktionen der Amateurfunker aufs Schärfste verurteilt wurden. Die Beunruhigung des Wildes sei erheblich. Er sieht einen Verstoß gegen das Jagdrecht.

Herr Wiemann erklärt dazu, dass dies als Sonderveranstaltung vom RF genehmigt wurde. Daher gehe er davon aus, dass es sich hier nicht um „Erholung“ im Sinne des Forstgesetzes handele, da dieses ansonsten freigestellt wäre.. Allerdings seien privat organisierte Aktionen schwer festzustellen und beschränkten sich nicht nur auf Wald. Die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Forstamtes selbst sei gegeben, jedoch wurde die Landschaftsbehörde nicht beteiligt.

Herr Dr. Hülsbusch bittet ungeachtet dessen, ordnungsbehördlich vorzugehen.

 

 

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